Vor Gerichtstermin

Fall Maddie: Verdächtiger erlitt Rippenbrüche

Ausland
17.11.2020 16:59

Der jüngste Gerichtstermin des im Fall Maddie verdächtigen Deutschen Christian B. ist außer Kontrolle geraten und hat nun ein juristisches Nachspiel. Beim Anlegen von Fußfesseln habe sich der 43-Jährige Verletzungen an den Rippen zugezogen, teilte das Landgericht Braunschweig am Dienstag mit. Nach einer kurzfristigen Behandlung in einem Krankenhaus konnte die Anhörung starten.

Was genau vor der Anhörung passiert war, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Allerdings hat B. Strafanzeige gegen Justizwachebeamte wegen Körperverletzung gestellt. Das Verfahren liege derzeit bei der Polizei, sagte Staatsanwalt Christian Wolters. Medien berichteten, dass sich der Verdächtige gegen die Fußfesseln gewehrt haben soll und es dann zu zwei Rippenbrüchen gekommen sei. Sein Anwalt wollte sich am Dienstag nicht zu dem Geschehen im Landgericht Braunschweig und den möglichen Verletzungen seines Mandanten äußern.

Haftstrafe wegen Drogenhandels
Nach Angaben des schleswig-holsteinischen Justizministeriums kehrte der 43-Jährige am Montag nicht nach Kiel zurück. Im Gefängnis in Kiel sitzt der Verdächtige wegen Drogenhandels. Er wurde stattdessen in die Justizvollzugsanstalt Lübeck gebracht, „weil er in Braunschweig gegen Corona-Auflagen verstoßen hat“, sagte ein Ministeriumssprecher. In Lübeck gebe es Quarantäne-Haftplätze. Zu möglichen Verletzungen während des Aufenthalts in Braunschweig machte auch das Kieler Ministerium keine Angaben.

Hier in der Justizanstalt Kiel verbüßt Christian B. derzeit eine Haftstrafe. (Bild: APA/dpa/Carsten Rehder)
Hier in der Justizanstalt Kiel verbüßt Christian B. derzeit eine Haftstrafe.

Das Ergebnis der Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer liegt dem Gericht zufolge noch nicht vor. Es ging dabei um die mögliche Aussetzung einer Reststrafe auf Bewährung, die der Verurteilte beantragt hatte. Die aktuelle Gefängnisstrafe in Kiel wegen Drogenhandels endet am 7. Jänner 2021. Aber auch bei einer positiven Entscheidung wird es keine Freilassung geben. In diesem Fall greift eine Untersuchungshaft in einem Vergewaltigungsverfahren.

Dabei soll der Mann im Jahr 2005 - rund eineinhalb Jahre vor dem Verschwinden der Britin Madeleine McCann - im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 zu sieben Jahren Haft hat der 43-Jährige Revision eingelegt. Eine Entscheidung der BGH-Richter dazu ist noch nicht bekannt. Richter des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg haben dem Verurteilten aber bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht.

Maddie McCann (Bild: AFP)
Maddie McCann

Mordverdacht im Fall Maddie
Inzwischen wird gegen den 43-Jährigen auch wegen Mordverdachts im Fall der vor mehr als 13 Jahren Maddie ermittelt. Das Mädchen war 2007 kurz vor seinem vierten Geburtstag aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Die deutschen Ermittler gehen davon aus, dass das Kind tot ist. Der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen.

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