Richter „zerreißt“ den Vertrag über den Linzer Swap - das war am 8. Jänner dieses Jahres unsere Schlagzeile über ein denkwürdiges Ereignis, siehe Bericht hier: Handelsrichter Andreas Pablik verkündete im Jahr 10 des Zivilprozesses um ein explodiertes Franken-Geschäft, aus dem die Bawag 417,7 Millionen Euro zuzüglich Zinsen von der Stadt Linz eingeklagt hat, eine Art "Freispruch für die Stadt. Der Vertrag sei nie zustandegekommen, vor allem wegen eines fehlenden Beschlusses des Gemeinderates darüber. Zehn Monate danach - nach Pandemie- und anderen Pausen - ist das Urteil nun endlich auch schriftlich da. Zugleich erklärte Pablik, dass der Prozess (um Fragen des Schadenersatzes) erst nach Rechtskraft dieses Zwischenurteils fortgesetzt werde.
Bürgermeister Klaus Luger ist über das nunschriftlich ausgefertigte Urteil natürlich (erneut) erfreut: „Mit diesem wichtigen Zwischenschritt ist eine ganz entscheidende Grundsatzfrage schwarz auf weiß beantwortet. Die von der Stadt Linz immer vertretene Rechtsposition, wonach das Geschäft von vorneherein unwirksam war, wurde eindeutig bestätigt. Obwohl noch mit der Ausschöpfung aller Instanzen zu rechnen ist, gibt uns dieser Etappensieg große Zuversicht für das weitere Verfahren“, betont er.
Zwei wesentliche Ungültigkeits-Gründe
Dieses Urteil hält fest, dass der SWAP zwischen der Stadt Linz und der BAWAG nicht rechtsgültig zustande gekommen sei. Neben der Tatsache, dass das von der BAWAG angebotene Geschäft für die Zwecke der Stadt Linz nicht geeignet war, also nicht optimierend gewesen ist, fehlte auch ein darauf gerichteter Gemeinderatsbeschluss.
Bawag kann Berufung einlegen
Die BAWAG hat jetzt die Möglichkeit, binnen vier Wochen Berufung gegen das Urteil einzulegen. Nach einer weiteren vierwöchigen Phase für die Berufungsbeantwortung durch die Stadt Linz hat daraufhin das Oberlandesgericht Wien (OLG) ein Urteil zu fällen. Letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH), der danach im Wege der Revision angerufen werden kann.
Frage des Schadenersatzes ist offen
Bürgermeister Klaus Luger weiters: „Die Stadt Linz ist überzeugt, dass die von unserem Anwaltsteam rund um Dr. Gerhard Rothner vertretene Rechtsansicht über alle nötigen Instanzen halten wird und der im Jahr 2007 geschlossene SWAP-Vertrag nichtig ist. Somit bliebe ausschließlich die Frage nach einem möglichen Vertrauensschaden zur Klärung ausständig.“
Wie es Anwalt Rothner sieht
Ab hier wird es eher nur für Juristen interessant.So sieht der Rechtsvertreter der Stadt, Dr. Gerhard Rothner, des Pudels Kern: „Abgesehen davon, dass die BAWAG noch immer nicht klar offengelegt hat, worin eigentlich ihr Aufwand besteht, den sie im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Geschäftes gemacht hat - bisher verlangt sie nämlich im Ergebnis die Kosten für die Wiederherstellung des Geschäftes, was kein Vertrauensschaden ist - stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob auf Seiten der BAWAG tatsächlich ein schützenswertes Vertrauen vorlag. Nicht nur, dass sie den Vertretern der Stadt ein nicht optimierendes Produkt angeboten hat, konnte sie selbst ohne weiteres erkennen, dass ein Gemeinderatsbeschluss, der sich mit dem Geschäft befasst, notwendig gewesen wäre.“
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