Was dürfen offene Geschäfte im Lockdown verkaufen und was nicht? Juristen, Händler und Politik bleiben uneins.
Erdnüsse, Mandarinen und Schokolade darf man verkaufen, Spielzeug für das Nikolo-Sackerl aber nicht. Und was ist mit Heften, Stiften, Druckerpatronen, die Eltern im Home-Office und Schüler im Distanzunterricht brauchen? Das Gesundheitsministerium hält in seiner Begründung zur Verordnung fest, dass Lebensmittelhändler Lebensmittel, Sanitärartikel und Tierfutter anbieten dürfen, nicht aber Spielzeug, Blumen oder Elektrogeräte.
Streit könnte beim VfGH landen
Juristen sind uneins: Im Gesamtsinn der Verordnung sei das Verlassen des Hauses nur für dringende Grundbedürfnisse erlaubt, sagt Wirtschaftsanwalt Georg Krakow. Dazu zähle das Essen, aber etwa Elektrogeräte nicht. Am Ende werde die Frage wohl der Verfassungsgerichtshof klären müssen.
Die Wirtschaftskammer appelliert an Solidarität: „Ein Kampf Unternehmer gegen Unternehmer ist das Letzte, was man in der Krise braucht“, sagt Sprecher Rainer Trefelik. Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) fordert die Supermarktketten auf, ihr Sortiment während des Lockdowns einzuschränken.
Seit Dienstag tobt der Kampf, welche Produkte Lebensmittelhändler während des Lockdowns anbieten dürfen. Nach Kritik von Fachhändlern im Frühjahr hat die Politik reagiert und in der Lockdown-Verordnung verankert, dass offene Läden auf ihr „typisches Warensortiment“ beschränkt werden.
Rewe (Billa, Penny, Merkur) hat daraufhin angekündigt, Regale mit nicht notwendigen Waren zu versperren. Spar, Lidl und Hofer ziehen nicht mit. Dass man anderen Händlern Umsatz wegnehme, weisen die Händler mit Hinweis auf den staatlichen Umsatzersatz zurück.
Kronen Zeitung
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