Dass er bereits im April eine andere Studentin am Oberkörper betastet hatte, gab er allerdings zu. Er habe die 21-jährige Koreanerin - sie hatte laut eigenen Angaben keine sexuellen Erfahrungen - "nur an der Hüfte angefasst", mehr nicht. "Sie ist erschrocken, ich entschuldigte mich und ging wieder raus", schilderte der geschiedene Angeklagte dem Vorsitzenden des Schöffensenates, Richter Günther Nocker.
"Eine verrückte Idee war das schon"
"Eine verrückte Idee war das schon", vorher habe er sechs Bier getrunken, "Alkohol enthemmt mich ja", so der 34-Jährige. Im nüchternen Zustand habe er "Berührungsängste", er sei auch schon wegen einer Paranoia und Depressionen in psychotherapeutischer Behandlung gewesen, erklärte der ehemalige Gaststudent.
Alkoholisiert war er auch im April, als er im Fernsehzimmer eines Studentenheimes eine Studentin "mit Gewalt in den Sessel gedrückt und an der Brust betastet hat", wie ihm Staatsanwalt Andreas Allex vorwarf. "Sie hat sich an mich geschmiegt. Als ich sie streicheln wollte und dann ihren Widerstand bemerkte, ließ ich sie los", meinte der 34-Jährige. Doch der Schöffensenat glaubte den Angaben der beiden Opfer. Der Vorsitzende bezeichnete die Schilderungen des Angeklagten als "lebensfremd".
34-Jähriger ging nach Verhandlung frei
Der bisher unbescholtene Mann, der einem Gutachten zufolge an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung leidet, zu den Tatzeiten aber zurechnungsfähig war, wurde am Freitag übrigens enthaftet. Er hat die unbedingte Gefängnisstrafe von drei Monaten bereits in der U-Haft verbüßt.
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