Die EU-Kommission hält Maßnahmen zur Bekämpfung illegaler Online-Inhalte auf EU-Ebene für wirksamer als nationale Initiativen. Dies teilte ein Sprecher der EU-Behörde in Brüssel am Donnerstag angesichts des von der Regierung beschlossenen Gesetzespakets gegen Hass im Netz mit.
Einen eigenen Entwurf dafür will die Kommission am 9. Dezember vorlegen. Bis zum Inkrafttreten können allerdings Monate oder Jahre vergehen, da Rat und Parlament zustimmen müssen.
Für eine europaweite Regelung führt die Kommission den „grenzüberschreitenden Charakter“ von Online-Plattformen und die „Notwendigkeit eines harmonisierten Schutzniveaus“ für Nutzer in der gesamten Europäischen Union ins Treffen. Für den aktuellen österreichischen Gesetzesentwurf endet das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission am 3. Dezember. Dabei wird dessen Vereinbarkeit mit den EU-Regeln gemäß der Transparenzrichtlinie geprüft.
Die EU-Kommission will selbst die EU-Regeln für die Bereitstellung digitaler Dienste und deren Anbieter mit dem „Digital Services Act“ aktualisieren. „Illegale Inhalte - wie Hassreden, terroristische Propaganda oder Material, das Kindesmissbrauch zeigt - haben in unserer Gesellschaft keinen Platz - online oder offline“, so die Kommission. Der Entwurf für den „Digital Services Act“ sei aktuell für den 9. Dezember geplant.
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