Wegen des Lockdowns haben einige Städte und Gemeinden die bestehenden Kurzparkzonenregelungen aufgehoben. Die Maßnahmen sollen dazu dienen Bürgern während der Lockdown-Phase dringend notwendige Wege mit dem Pkw zu erleichtern.
Mit Stand 18. November 2020 wird die Überwachung bis auf Widerruf in folgenden Städten und Gemeinden ausgesetzt: Salzburg, Klagenfurt, Villach, Feldkirchen, Wolfsberg, Völkermarkt, Wiener Neustadt, Perchtoldsdorf, Mistelbach, Purkersdorf, Eisenstadt, Neusiedl am See, Wels, Weiz, Feldbach und Judenburg.
Der ÖAMTC warnte am Mittwoch allerdings, dass dennoch vielerorts die Einhaltung der maximalen Abstellzeiten auch weiterhin gelte. „Unabhängig von gültigen oder temporär aufgehobenen Kurzparkzonen, zu beachten ist außerdem, dass Anrainer- und Behindertenparkplätze sowie Ladezonen, Halte- und Parkverbote und andere allgemeine Regelungen für das Abstellen von Kfz auf jeden Fall ausnahmslos zu beachten sind“, appelliert ÖAMTC-Experte Gilles Dittrich.
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