Groß ist das Entsetzen über jene Frau, die ihr elf Jahre altes Mädchen in Graz einfach so der Kälte aussetzte. Die Staatsanwaltschaft Graz hat die Ermittlungen nun aufgenommen und konzentriert sich auf zwei Paragrafen.
Eigentlich wollte das Mädchen, das in der Kälte schlief, nicht mehr nach Hause (die „Krone“ berichtete). „Mama wollte, dass ich etwas mache, wovor ich große Angst habe“, sagte sie zu einem Nachbarbuben. Dennoch brachte das Jugendamt die Elfjährige wieder zurück, ihre Mutter sei einsichtig, hieß es seitens der Behörde.
Paragrafen 92 und 199 im Fokus
Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen die Frau, bestätigt deren Sprecher Christian Kroschl der „Krone“. Im Fokus stehen zwei Paragrafen: Der Paragraf 92 (Strafrahmen bis zu drei Jahre Gefängnis): Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen. Und der Paragraf 199: Vernachlässigung der Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung.
Er besagt: Wer die ihm auf Grund eines Gesetzes obliegende Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung einer minderjährigen Person gröblich vernachläsigt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, deren Verwahrlosung bewirkt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
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