Airbnb muss ab 2021 in Österreich erstmals die Umsatzdaten seiner Wohnungsvermieter an die Finanzverwaltung weiterleiten. Die Finanz kann dann prüfen, ob die Vermieter ihre Einnahmen korrekt versteuert haben. Wer dies nicht getan hat, dem drohen Strafen. Die Steuern müssen in jedem Fall nachgezahlt werden.
„Mit Ablauf des Kalenderjahres 2020 müssen diese Plattformen erstmals die Umsatzdaten der Kunden an die Finanzverwaltung übersenden“, hieß es am Donnerstag aus dem Finanzministerium. Es geht also bereits um die 2020 gemachten Umsätze, die freilich wegen der Corona-Krise nicht so hoch ausgefallen sein dürften wie in den Jahren davor. Um wie viel die Vermietungseinnahmen zurückgegangen sind, sagte Airbnb auf Anfrage nicht. Während des ersten Lockdowns im März war von Einbrüchen von mehr als 70 Prozent die Rede.
Airbnb, das wegen Steuern respektive Ortstaxen immer wieder im Clinch mit einzelnen Städten bzw. Bundesländern ist, begrüßt die österreichweite Regelung. „Airbnb setzt sich für klare, zeitgemäße Homesharing-Regeln in ganz Österreich ein und wir begrüßen den Vorschlag der Bundesregierung eines nationalen, digitalen und kostenfreien Registrierungsmodells, denn unterschiedliche Regeln auf Stadt- oder Landesebene können für die Bürger missverständlich sein und sie verunsichern“, so das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme.
„Konstruktiver“ Austausch mit Wien
Der Austausch mit der Stadt Wien, mit der Airbnb seit Jahren Konflikte hat, sei „konstruktiv“. Man möchte „zu fairen und verhältnismäßigen Regeln beitragen, die es den Wienerinnen und Wienern ermöglichen, ihr Zuhause zu vermieten und gleichzeitig einen effektiven Wohnraumschutz gewährleisten.“ Daher habe man der Stadt angeboten, auf der Plattform zur Vermietung angebotene Gemeindewohnungen herunterzunehmen. Auch eine Vereinbarung zur automatisierten Einziehung der Ortstaxe - ein weiterer Streitpunkt - „möchte Airbnb weiterhin mit der Stadt gemeinsam umsetzen“, wie das Unternehmen betonte. „Wir halten alle offenen Punkte für lösbar.“
In Salzburg trat die Registrierungspflicht für Vermieter auf Online-Plattformen im September in Kraft, in Tirol gilt sie seit Jahresbeginn.
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