Täglich ändert sich die Situation, täglich gibt es neue Informationen zur Corona-Krise. Finden Sie hier die Antworten auf alles, was jetzt wichtig ist - von Gesundheit über Sicherheit bis Recht.
Ich bin verpflichtet, vor meinem Haus den Gehsteig zu räumen. Darf ich das im Lockdown?
Ja, das ist auch weiterhin möglich. Von den Ausgangsbeschränkungen ausgenommen sind Tätigkeiten, die der „Abwendung einer unmittelbaren Gefahr von Leib, Leben und Eigentum“ dienen. Genau unter diese Ausnahme handelt es sich bei der Pflege bzw. Räumung von Gehsteigen.
Wie hoch sind die Strafen, wenn ich gegen Corona-Regeln verstoße?
Bis zu 1450 Euro, beim Verstoß gegen Voraussetzungen und Auflagen (z.B. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht) ist mit Strafen bis zu 500 Euro zu rechnen. Zusätzlich hat die Polizei die Möglichkeit, statt einer Anzeige Organstrafmandate auszustellen. Hier gilt bei Missachtung der Abstandsregeln 50 Euro und der MNS-Pflicht 25 Euro.
In meinem Ort gibt es zwei Blumengeschäfte. Eines hat geschlossen, eines offen. Woran liegt das?
Geschlossen ist der Blumenhandel, offen bleiben dürfen Gartenbaubetriebe. Im einzelnen Fall kommt es daher auf das Angebot des Blumengeschäftes an: Standorte, an denen selbst Pflanzen produziert werden, können weiterhin an private und Gewerbekunden verkaufen. Klassische Floristen müssen ihre Geschäfte schließen, dürfen aber weiterhin Waren an Kunden liefern.
Ich habe vor einiger Zeit ein Auto gekauft. Darf ich es in den nächsten Tagen im Kfz-Handel abholen?
Nein, das ist aktuell nicht möglich. Zwar dürfen Kfz- und Rad-Werkstätten weiter offen halten, für den Autohandel gilt allerdings ein Betretungsverbot. Möglich ist das Ausliefern von Fahrzeugen durch den Händler.
Ich hätte einen Zahnarzttermin im Ausland. Darf ich ihn wahrnehmen?
Aus österreichischer Sicht ist das erlaubt. Arzttermine fallen unter die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse. Darüber hinaus sind Einreisebedingungen ins Ausland zu beachten. Ungarn etwa verlangt eine Online-Registrierung von Patienten.
Ich gehe regelmäßig Blut spenden. Ist das auch weiterhin möglich bzw. erlaubt?
Einrichtungen zum Blutspenden und Plasmaspenden sind als Gesundheitsdienstleistungen von den Betretungsverboten ausgenommen. Spender sollten nur alleine kommen, Personen der Risikogruppe aus Sicherheitsgründen zurzeit gar nicht.
Schicken Sie uns Ihre Fragen an corona@kronenzeitung.at.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.