Nationalratsbeschlüsse

Bonus für Arbeitslose & Recht auf Sonderbetreuung

Politik
20.11.2020 21:03

Der Nationalrat hat Freitagabend zum zweiten Mal einen Bonus für all jene beschlossen, die in der Corona-Krise arbeitslos sind. Sie können bis zu 450 Euro erhalten. Für jeden Monat von September bis November sind 150 Euro Bonus vorgesehen. Zustimmung kam von allen Fraktionen außer von den NEOS. Diese stimmten auch gegen einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit, der aber ohnehin nur gilt, wenn die Schule tatsächlich geschlossen ist.

Konkret werden Menschen, die zwischen Anfang September und Ende November mindestens 45 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, einen Bonus von 450 Euro erhalten. Bei mindestens 30 Tagen Arbeitslosigkeit sind es 300 Euro, bei mindestens 15 Tagen 150 Euro. Die Überweisung soll automatisch mit dem Arbeitslosengeld im Dezember erfolgen.

Symbolfoto (Bild: APA/dpa/Oliver Berg)
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Verlängert wird auch eine Regelung, die Nachteile für Personen in Altersteilzeit durch die Covid-19-Pandemie verhindern soll. Bereits im Frühjahr wurde für sie sichergestellt, dass die Altersteilzeit nach einem Corona-bedingten Ende des Beschäftigungsverhältnisses nach der Krise wieder aufleben kann. Das gilt nun bis Ende März weiter.

Rechtsanspruch auf Sonderbetreuung 
Die Abgeordneten haben außerdem - gegen die Stimmen der NEOS - einen Rechtsanspruch für die Sonderbetreuungszeit fixiert. Zudem wird diese Freistellung auf vier Wochen ausgeweitet und werden dem Arbeitgeber die dadurch entstehenden Kosten refundiert. Kritisiert wurde von SPÖ und FPÖ, dass die Sonderbetreuungszeit nur dann gilt, wenn die Schule tatsächlich geschlossen ist.

(Bild: Scharinger Daniel)

Das heißt, der aktuelle Zustand, wo es zwar keinen Vor-Ort-Unterricht gibt, aber Betreuung in Schulen und Kindergärten genutzt werden kann, ist kein Anlass für Sonderbetreuungsgeld. Allerdings wurde, wie ÖVP-Mandatarin Tanja Graf hervorhob, noch mittels Abänderungsantrag klargestellt, dass die Dienstgeber auch eine Refundierung bekommen, wenn sie sich in solch einem Fall mit Arbeitnehmern auf eine Freistellung verständigen.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) betonte, dass die Sonderbetreuung auch für Behinderte oder zu Pflegende in Anspruch genommen werden kann, wenn etwa eine Pflegekraft ausfällt. Grundsätzlich wird das Betreuungsgeld beispielsweise dann zum Einsatz kommen, wenn nur eine Klasse oder Kindergarten-Gruppe oder ein einzelnes Kind in Isolation geschickt wird.

NEOS-Kritik: Modell anfällig für Missbrauch 
Als einzige Fraktion ganz ablehnend gegenüber der Vorlage sind die NEOS. Ihr Sozialsprecher Gerald Loacker hält das Modell für anfällig für Missbrauch und für „ein wenig kurz gedacht“. Die Mitarbeiter fehlten ja den Unternehmen. Die SPÖ, die die Vorlage mit ausverhandelt hatte, habe sich zudem über den Tisch ziehen lassen, spielte Loacker auf den fehlenden Rechtsanspruch bei an sich offenen Schulen an.

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