Täglich ändert sich die Situation, täglich gibt es neue Informationen zur Corona-Krise. Finden Sie hier die Antworten auf alles, was jetzt wichtig ist - von Gesundheit über Sicherheit bis Recht.
Ich habe einen Termin in der Kfz-Werkstätte. Darf ich ihn wahrnehmen?
Ja. Kfz- und Fahrradwerkstätten sind vom Betretungsverbot ausgenommen. Das gilt sowohl für Notfälle als auch geplante Termine (Service, Pickerl).
Was heißt „einzelne“ Bezugsperson? Ist es verboten, dass mein Mann und ich zu zweit die Tochter besuchen?
Nein, das ist nicht verboten. Der Kontakt mit der engen Familie zählt zu den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens. Es darf sich jeweils ein Haushalt mit einem anderen Haushalt treffen. Voraussetzung ist, dass es sich um engste Angehörige (Kinder, Geschwister, Eltern) handelt oder um Personen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich physischer Kontakt gepflegt wird.
Ich habe im Lockdown Zeit zu entrümpeln. Darf ich die Sachen zum Müllplatz bringen?
Ja. Abfallentsorgungsbetriebe sind Betriebe, die Dienstleistungen zur Deckung der Grundbedürfnisse anbieten, und bleiben geöffnet. Die Fahrt dorthin fällt unter den Ausnahmegrund „Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens“.
Ich habe eine Flugreise gebucht. Kann ich sie trotz des Lockdowns antreten?
Eine Fahrt zum Flughafen stellt keinen Ausnahmegrund von den Ausgangsbeschränkungen dar. Außer, der Flug fällt unter eine der bestehenden Ausnahmen (z.B. berufliche Zwecke, Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im Ausland usw.).
Darf ich meine Großeltern besuchen und ihnen im Haushalt helfen?
Wenn Großeltern enge Bezugspersonen sind, mit denen man in der Regel mehrmals pro Woche Kontakt hat, ist der Besuch möglich. Dasselbe gilt, wenn sie „unterstützungsbedürftige Personen“ sind und man als Enkel Hilfe (z.B. Einkäufe erledigen) anbietet.
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Kronen Zeitung
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