Cyber Week

Diese zehn Verkaufstricks sollten Sie kennen

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23.11.2020 12:54

Mit dem Startschuss zur Cyber Week können Verbraucher ab sofort eine ganze Woche lang bis zum Cyber Monday (30. November) bei Tausenden Händlern „bis zu 90 Prozent“ sparen. Zumindest, wenn sie der Werbung glauben. Doch nicht jedes Angebot hält, was es verspricht. Das Verbraucherforum Preisjäger hat zehn gängige Verkaufstricks aufgelistet, die Verbraucher nicht nur am Black Friday oder Cyber Monday um bares Geld bringen können.

Falsche Rabattangaben
Rabatte stehen speziell am Black Friday und Cyber Monday im Mittelpunkt. Tausende Händler senken ihre Preise, um ihre Umsätze pünktlich zum Beginn der heißen Phase des Weihnachtsgeschäfts anzukurbeln. So verlockend die Aussicht auf große Ersparnisse aber auch ist - Verbraucher sollten im Hinterkopf behalten, dass kein Händler etwas zu verschenken hat. Die Konkurrenz ist groß und die Marge oft kleiner als man denkt. Bei übertrieben hohen Rabattangaben sollten Verbraucher deshalb skeptisch sein. Sie beziehen sich oft nicht auf den tatsächlichen Verkaufspreis eines Produkts, sondern auf die meist deutlich höhere Unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers. Mithilfe von Preisvergleichsportalen sollten sich Verbraucher deshalb vor dem Kauf über die gängigen Preise für ihr Wunschprodukt informieren.

Tickende Countdowns
Bei seiner „Black Friday Woche“ setzt Amazon auch dieses Jahr wieder auf „Blitzangebote“ und auf „Angebote des Tages“. Nur einen Tag oder nur wenige Minuten lang können Verbraucher einzelne Produkte zu vermeintlich attraktiven Preisen kaufen. So sollen Verbraucher dazu gedrängt werden, möglichst schnell und unüberlegt zu kaufen. Für Amazon gilt dabei allerdings das Gleiche wie für andere Händler, die mit Countdowns arbeiten: gelassen bleiben. Nicht selten bieten gleich mehrere Händler ein Produkt ähnlich günstig an. Die großen Online-Shops nutzen nämlich Algorithmen, die ihre Preise automatisch angleichen.

„Nur solange der Vorrat reicht“
Die „künstliche Verknappung“ ist einer der ältesten Verkaufstricks der Welt: Dem potenziellen Käufer soll vorgegaukelt werden, dass er nur wenig Zeit hat, sich das Angebot zu sichern. Um diesen psychologischen Effekt zu erzeugen, verknappen Händler nicht nur die Angebotsdauer. Auch der Hinweis „Nur solange der Vorrat reicht“ ist eine gängige Masche. Neben ihm findet sich gelegentlich der altbekannte Countdown, der statt der verbleibenden Zeit anzeigt, wie viele Produkte noch verfügbar sind. Auch hier sollten Verbraucher aber cool bleiben. Rechtlich sind Händler verpflichtet, wenigstens für die ersten Stunden ausreichend viele Produkte vorzuhalten. Zudem ist kaum ein Angebot einmalig.

(Bild: photos.de)

Sondermodelle mit weniger Funktionen
Wer Elektronikartikel oder Mode kaufen möchte, sollte laut preisjaeger.at genau prüfen, welches Produkt er in den Warenkorb legt. Viele Modeartikel unterscheiden sich in ihrer Qualität abhängig davon, für welches Land sie vorgesehen sind, und oft bringen Elektronikhersteller verschiedene Versionen ihres Produkts auf den Markt, die sich in ihren Funktionen unterscheiden. Mal hat die Kaffeemaschine beispielsweise eine Zeitschaltfunktion und mal nicht. Um nicht enttäuscht zu werden, sollten Verbraucher daher bei Elektronikartikeln die Produktbeschreibung aufmerksam lesen und die Seriennummer genau prüfen. Beim Kauf von Mode sollten sie nach einem Hinweis suchen, dass die Artikel aus einem anderen Land importiert wurden.

Versteckte Abonnements
Auf dem neuen Fernseher ist Netflix schon vorinstalliert und mit dem Abschluss des Smartphone-Tarifs können Verbraucher die Premium-Version von Spotify sechs Monate lang ohne Zusatzkosten nutzen. Solche Kooperationen zwischen Streamingdiensten auf der einen und Elektronikherstellern sowie Mobilfunkanbietern auf der anderen Seite sind keine Seltenheit. Für Verbraucher sind solche „Bundles“ erst einmal vorteilhaft: Sie können eine Zeitlang kostenfrei Filme gucken oder Musik hören. Ärgerlich wird’s bloß, wenn sie das Abonnement nicht rechtzeitig kündigen. Dann nämlich werden Gebühren fällig. Verbraucher sollten deshalb die Kündigungsfristen kennen und die Termine im Kalender vermerken.

Günstige Preise, dafür aber hohe Versandkosten
Auch noch so attraktive Angebote können sich auf den zweiten Blick als ganz schön teuer herausstellen. Einige Online-Shops subventionieren Rabatte nämlich quer, indem sie mit hohen Versandgebühren arbeiten. Die Pauschale für die Lieferung beinhaltet dann neben den Verpackungskosten und dem Porto auch einen Teil des vorher eingeräumten Rabatts. Das ergibt betriebswirtschaftlich Sinn. Für den Käufer wird es aber zum Nullsummenspiel, wenn hohe Versandkosten den anfänglichen Preisvorteil aufsaugen. Vor dem Kauf sollten Verbraucher deshalb auf die Versandkosten achten. Wie teuer der Versand ist, sehen sie spätestens im letzten Schritt der Bestellung.

Symbolbild (Bild: APA/dpa/Uwe Anspach)
Symbolbild

Hohe Kosten für Retouren
Vom Kauf im Internet oder von telefonisch aufgegebenen Bestellungen können Verbraucher innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Hierfür müssen sie nur eine kurze E-Mail an den Händler schicken und in ihr den Kauf widerrufen. Haben sie die bestellte Ware bereits erhalten, müssen sie diese allerdings zurückschicken. Wer die Versandkosten trägt, ist von Händler zu Händler verschieden. Nicht alle Händler sind so kulant, die Kosten zu tragen. Seit 2014 sieht der Gesetzgeber vielmehr den Verbraucher in der Pflicht und diese Pflicht kann Kunden teuer zu stehen kommen. Vom Kauf sperriger Produkte wie Möbel oder großer Elektrogeräte sollten Verbraucher deshalb lieber absehen, wenn sie die Kosten für den Rückversand tragen müssen.

Schlechte Zahlungsmoral bei Umtausch oder Rücktritt
Händler sind verpflichtet, den vollständigen Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn ein Kunde vom Kaufvertrag zurücktritt und die zurückgeschickte Ware nicht beschädigt ist. Wie schnell Händler die Ware prüfen und das Geld erstatten müssen, ist gesetzlich aber nicht geregelt. Das nutzen einige „schwarze Schafe“ aus und lassen sich einige Wochen Zeit. Das Recht hierfür sichern sie sich durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung, denen Verbraucher beim Kauf zustimmen müssen. Wer im Rücktrittsfsfall nicht unnötig lange auf sein Geld warten möchte, sollte die AGB und Widerrufsbelehrung daher aufmerksam lesen.

Lange Lieferzeiten
Preise sind Momentaufnahmen und sinken vor allem bei Elektronikartikeln, Spielen, Filmen und auch bei Modeartikeln schnell. Händler wissen das und manche Online-Shops machen sich diesen Umstand zunutze: Sie bieten Produkte wie das neue iPhone oder gerade erst erschienene Computerspiele besonders günstig an, versenden sie aber erst Wochen später. Der Vorteil für den Händler: Sein Angebot wirkt attraktiv und spült Geld in die Kassen. Das Produkt kauft er selbst aber erst dann, wenn sein Preis bereits gefallen ist. Der Kunde muss so teilweise mehrere Wochen auf die Lieferung warten. Ärgerlich ist das nicht nur bei Weihnachtsgeschenken. Verbraucher sollten deshalb genau auf Angaben zur Lieferzeit achten.

(Bild: ©makistock - stock.adobe.com)

Übertrieben hohe Zahlungsgebühren
Wenn Verbraucher online einkaufen, haben sie bei den meisten Online-Shops die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsmethoden. Sie können so beispielsweise per Kreditkarte, Lastschrift, Überweisung oder mithilfe von Diensten wie PayPal oder Paydirekt bezahlen. Um ihnen diesen Service anbieten zu können, arbeiten Händler mit Zahlungsabwicklern wie Adyen, der Sofort GmbH, PayPal, Klarna, Worldline oder der inzwischen insolvent gegangenen Wirecard AG zusammen. Sie berechnen dem Händler eine Gebühr für jeden abgewickelten Kauf. Die meisten Händler berücksichtigen diese Gebühr bereits bei der Kalkulation ihrer Preise. Andere Händler stellen sie dem Kunden separat in Rechnung -teilweise mit einem kräftigen Aufschlag. Verbraucher sollten deshalb bei der Wahl des Zahlungsmittels darauf achten, ob und in welcher Höhe zusätzliche Kosten entstehen.

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