Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) haben am Montagvormittag die Details zu den neuen Wirtschaftshilfen vorgestellt. Konkret geht es um den Fixkostenzuschuss II und den gestaffelten Lockdown-Umsatzersatz für den Handel. Unternehmen können ab heute Nachmittag den Ersatz von Fixkosten beantragen, wenn ihr Umsatz um mindestens 30 Prozent gefallen ist. Eine solche Hilfe in der Corona-Pandemie gab es bereits für die Zeit von Mitte März bis Mitte September (Fixkostenzuschuss I), nun wird diese Förderung auch für die Zeit von Mitte September bis Juni 2021 möglich (Fixkostenzuschuss II). Je Periode können pro Unternehmen maximal 800.000 Euro Förderung fließen.
Der ab heute mögliche Fixkostenzuschuss 2 bis 800.000 Euro wird in zwei Tranchen ausbezahlt, erst zu 80, dann zu 20 Prozent. Der Zuschuss ist aliquot zum Umsatzrückgang. Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 120.000 Euro können davon 30 Prozent pauschal und ohne Steuerberater beantragen. Auch ist die Basis, was alles als Fixkosten akzeptiert wird, größer. Im Gegensatz zum Fixkostenzuschuss I können nun etwa auch Leasingraten, Abschreibungen (Afa) und frustrierte Aufwendungen, also schon angefallene Kosten für Projekte, die wegen der Pandemie nicht verwirklicht wurden, angerechnet werden.
Komplizierte Berechnung und nur im Nachhinein möglich
Voraussichtlich im Dezember soll es eine weitere auf den Fixkosten aufbauende Unterstützung geben, die dann je Unternehmen bis zu 3 Millionen Euro bringen soll, teilten Finanzminister Blümel und Vizekanzler Kogler bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit. Diese Beihilfe fließt nur für jenen Teil der Fixkosten, der nicht von Unternehmensgewinnen gedeckt ist. Damit ist die Berechnung kompliziert und in der Regel nur im Nachhinein möglich, so Blümel, da die Verluste im Voraus schwer zu schätzen seien. Auch diese Förderung läuft unter der Bezeichnung Fixkostenzuschuss II, hat aber eine andere Rechtsbasis und Berechnungsweise als der ab sofort beantragbare Fixkostenzuschuss II mit bis zu 800.000 Euro.
„Österreich und Deutschland sind die ersten und einzigen Länder in der EU, die bereits eine Genehmigung für dieses neue Schema bekommen haben“, betonte Finanzminister Blümel bei der Pressekonferenz. Er hatte sich ursprünglich einen Wert von fünf Millionen Euro gewünscht. Das war auch Grund für den vor allem während des Wien-Wahlkampfs vorherrschenden Schlagabtausch mit EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager. „Ich weiß, wie schwierig die Verhandlungen mit der EU-Kommission diesbezüglich waren und sind. Finanzminister Gernot Blümel hat hier aber nicht lockergelassen und einen Weg gefunden, der das ermöglicht“, zeigte sich auch Landwirtschafts- und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger in einer ersten Reaktion über die neuen Wirtschaftshilfen erfreut.
„Jedes Unternehmen, das wir gut durch die Krise bringen, sichert wertvolle Arbeitsplätze in Österreich. Mit den finalisierten Instrumenten des Fixkostenzuschusses II und des Umsatzersatzes haben wir effektive Hilfen geschaffen, die ab heute beantragt werden können “, resümierte Blümel selbst die Hilfen.
Auch Umsatzersatz ab heute beantragbar
Ab heute zu beantragen ist auch der Umsatzersatz für Betriebe, die im zweiten Lockdown schließen mussten. Wie angekündigt erhalten Dienstleister als Entschädigung für die zwangsweise Schließung 80 Prozent des Vorjahresumsatzes, Handelsbetriebe hingegen zwischen 20 und 60 Prozent. Ein Kfz-Händler werde mit 20 Prozent auskommen müssen, Blumenhändler oder Modegeschäfte, deren Ware verderblich ist, mit 60 Prozent. Dieser Umsatzersatz ist über Finanzonline zu beantragen. Regelungen für indirekt betroffene Zulieferer werden noch ausgearbeitet. Welche Handelsbranchen in welche Stufe fallen, ist nach der Präsentation am Montag für die übrigen Handelsunternehmen noch unklar. Eine Liste soll laut Finanzministerium in Kürze zur Verfügung stehen.
Die Wirtschaftskammer-Spitze begrüßte die konkretisierten Wirtschaftshilfen für jene Betriebe, die aufgrund der Corona-Maßnahmen derzeit geschlossen bleiben müssen: „In der sehr herausfordernden zweiten Infektionswelle ist es notwendig, dass die Wirtschaftstreibenden zeitnah Unterstützung bekommen. Das schnelle Beantragen und die schnelle Auszahlung geben die erhoffte Sicherheit“, sagte Harald Mahrer, Präsident der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung. „Die Maßnahmen unterstützen die Liquidität der Betriebe. Sie müssen jetzt zielgerichtet dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden: nämlich in den Betrieben“, ergänzte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Handel nimmt Umsatzersatz „zur Kenntnis“
Der heimische Handel nahm den präsentierten Lockdown-Umsatzersatz hingegen lediglich „zur Kenntnis“. Während andere Branchen, die aufgrund des Lockdowns ihren Betrieb vorübergehend schließen mussten, mit 80 Prozent Umsatzersatz entschädigt würden - egal ob Gastronomie, Hotellerie, Friseure oder sogar Glücksspielkonzerne - werde der Handel mit einer Staffelung zwischen 20 und 60 Prozent entschädigt, hieß es in einer Aussendung des Handelsverbands. Dieser hatte im Vorfeld ebenso einen Umsatzersatz von bis zu 80 Prozent gefordert, da manche Geschäftsmodelle im Handel härter unter dem Lockdown leiden, als die genannten Branchen.
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