Eigentlich wollte der Leiter des steirischen Verfassungsschusses und interimistische Leiter des Wiener LVT unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagen. Doch: „Der Antrag wird abgelehnt, Sie sind bekannt“, begründet Richter Hanspeter Draxler die Entscheidung des Schöffensenats.
„Schließe Telefonat nicht aus“
Mehrmals sei Rupert Meixner, der am Tattag in Rufbereitschaft stand, im Vorfeld über den möglichen Anschlag im Mai 2016 vom Erstangeklagten informiert worden. Zum ersten Mal bereits am 25. April. „Das habe ich zumindest den Medien so entnommen“, sagt er. „Und, stimmt das auch?“, will Herr Rat wissen. „Ein Telefonat schließe ich jetzt nicht aus. Von einer Straftat war aber nicht die Rede, sonst wären wir natürlich eingeschritten.“
Am Tattag sei er lediglich über einen möglichen Einbruch von Rechten in Kenntnis gesetzt worden. „Für einen Einbruch sind wir nicht zuständig. Von zu Hause aus kann ich außerdem auch keinen Einsatz leiten, selbst bei einem Terroranschlag hätte ich auf den Notruf verwiesen.“
„Und wenn er gesagt hätte, die Moschee wird geschändet?“, will Draxler wissen. „Wir vom Verfassungsschutz sind in der Nacht nicht operativ tätig. Ich hätte auf den Notruf verwiesen. Und wenn das Bundesheer eh dran ist, sollen die auch den Notruf wählen.“ Vertagt!
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