Der junge Mann erschien am Landesgericht mit seinem Lehrherren, der offenkundig moralische Stütze fungierte. Und betonte, dass er mit dem Angeklagten nie Probleme hatte. „Er hat bei mir das Inkasso gemacht und ich konnte ihm die Geldtasche immer anvertrauen“, erzählte der Chef.
Einschlägig vorbestraft
Dass der Kellner nicht zum ersten Mal mit Falschgeld zu tun hatte, war leider die andere Seite der Medaillie. Bei Recherchen im Darknet stieß er auf die Möglichkeit, Falschgeld zu bestellen und konnte der Versuchung nicht widerstehen. In Umlauf gebracht haben soll er die Scheine aber nur außerhalb seines Kellner-Jobs. Zwei 50-Euro-„Blüten“ stellte die Polizei sicher, der Angeklagte legte ein Geständnis ab.
Letzte Warnung
„Sie machen es mir nicht einfach“, schnaufte die Richterin angesichts der Vorstrafen. Und sie gab mit zehn Monaten bedingter Haft und 1440 Euro Geldstrafe „einen letzten Schuss vor den Bug“ ab. Der Angeklagte, der nur aufgrund des Lockdowns arbeitslos ist, ansonsten sein Leben aber auf die Reihe gebracht hat, nahm das Urteil an. Er wolle nie wieder vor Gericht stehen . . .
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