Der erneute Lockdown hat die ursprünglichen Pläne der Richterin im Buwog-Strafprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die anderen Angeklagten über den Haufen geworfen. Nun sollen die Urteile im größten Korruptionsprozess der Zweiten Republik am 4. Dezember verkündet werden.
Dies teilte das Straflandesgericht Wien am Freitagvormittag mit. Einlass wird es nur für akkreditierte Journalisten geben. Die zulässige Personenanzahl ist wegen der notwendigen Abstände stark verringert worden.
Buwog-Privatisierung und die anderen Anklagepunkte
Die Anklage wirft Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und zahlreichen weiteren Angeklagten Korruption bei der Bundeswohnungsprivatisierung im Jahr 2004 vor. Grasser soll geheime Informationen weitergegeben und dafür bei einer Provision von 9,6 Millionen Euro mitkassiert haben.
Beim Linzer Terminal Tower seien 200.000 Euro Bestechungsgeld für den Einzug der Finanzbehörden in das Bürohaus geflossen. Weiters wurde eine Anklage zu schwarzen Kassen der Telekom Austria bei Peter Hocheggers Valora-Gesellschaft und eine Anklage gegen Walter Meischberger wegen Betrugs bei seinem Hausverkauf in den Mega-Prozess integriert.
Zweite Welle führt zu zweiter Prozesspause
Bis auf Hochegger, der gleich zu Prozessbeginn vor rund drei Jahren ein Teilgeständnis abgelegt hat, weisen die Angeklagten die Vorwürfe von sich. Der größte Korruptionsprozess der Zweiten Republik pausierte bereits im Frühjahr wegen der Corona-Pandemie mehrere Monate lang.
Grasser und den anderen Angeklagten drohen im schlimmsten Fall zehn Jahre Haft. Es ist davon auszugehen, dass zumindest Grasser und Meischberger bei einer Verurteilung Einspruch einlegen werden. Neben schwedischen Gardinen drohen den Angeklagten noch Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe. Neben der Republik hat sich auch noch die CA Immo und die Telekom Austria als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen.
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