1790 Salzburger Hotels stellten Antrag auf Entschädigungen. Bislang floss allerdings kein Geld. Und: Seilbahnen dürften leer ausgehen.
Verschickt hat Wolfgang Burgschwaiger die nötigen Formulare bereits im März – auf eine Antwort der Behörden warten er bislang allerdings vergeblich. Wie unzählige andere Salzburger Hoteliers hat auch der Chef der „Übergossenen Alm“ in Dienten Anrecht auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz. Aber: „Ich habe nicht einmal eine Nachricht bekommen, ob mein Antrag bearbeitet wird“, sagt Burgschwaiger.
Konkret geht es um Hilfsgelder für die behördlichen Schließungen der Betriebe während des ersten Lockdowns im Frühjahr. 5800 Salzburger Betriebe stellten Anträge auf Entschädigung nach dem Epidemiegesetz für den Zeitraum vom 16. bis zum 27. März. Das geht aus der Beantwortung einer SPÖ-Landtagsanfrage hervor. Anrecht auf die Hilfsgelder haben allerdings nur 1790 der Antragsteller – allesamt Beherbergungsbetriebe. Im Gegensatz zu Restaurants, Gasthäusern und Bars wurden sie im Frühjahr tatsächlich nach dem Epidemiegesetz geschlossen.
Aber: Auch Salzburgs Seilbahnen mussten aufgrund der selben Gesetzesgrundlage im März schließen. Finanzielle Entschädigung gibt es für die Bergbahnen dennoch nicht. Laut Meinung des Landes bezogen sich die Lockdown-Sperren zwar auf das Epidemiegesetz – allerdings auf einen anderen Paragrafen als bei den Hotels. Daher: Kein Anrecht auf Entschädigung. Mehrere Seilbahnen im ganzen Bundesland haben bereits negative Bescheide erhalten. „Wir lassen uns das sicher nicht gefallen und gehen in Berufung. Jetzt müssen die Gerichte entscheiden“, sagt Erich Egger, Obmann der Salzburger Seilbahner.
Kein Verständnis für das Wirrwarr hat der Salzburger Wirtschaftsverband (SWV). „Dass einige Unternehmen volle Entschädigung bekommen und andere überhaupt nicht, ist politische Willkür und wettbewerbsverzerrend“, sagt Landesgeschäftsführer Hermann Wielandner.
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