„Teilnahme freiwillig“

Keine Maskenpflicht für testunwillige Lehrer

Österreich
02.12.2020 14:02

Nach Informationen des Bildungsministeriums müssen Pädagogen nicht bekannt geben, ob sie bei den anstehenden Massentests waren oder nicht. Lediglich bei einem positiven Ergebnis muss ein solches verpflichtend gemeldet werden, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Neben Personen, die in den vergangenen drei Monaten bereits positiv getestet wurden, werden auch Kinder nicht getestet, die keiner Schulpflicht unterliegen. Die FPÖ ortet indessen Ungereimtheiten bei der Beschaffung der Antigen-Tests.

Zuletzt nahm die Diskussion Fahrt auf, ob jene Lehrer im Unterricht zum Tragen einer FFP-2-Maske verpflichtet werden, sollten sie nicht an den Corona-Massentests teilnehmen. Wie das Ministerium nun auf seiner Website klarstellt, haben sie aber mit keinen Konsequenzen bei einer Nichtteilnahme zu rechnen. Nachdem die Teilnahme freiwillig ist, müssen Lehrer der Schule auch nicht melden, ob sie beim Test bei einer der rund 100 Teststationen in allen Bezirkshauptstädten waren.

Das Tragen einer Maske bleibt freiwillig - außer die Schule macht eigene Vorgaben. (Bild: visoot/stock.adobe.com)
Das Tragen einer Maske bleibt freiwillig - außer die Schule macht eigene Vorgaben.

Positiver Test „verpflichtend mitzuteilen”
Anders schaut es aus, wenn Lehrer sich testen lassen, der Antigen-Test ein positives Ergebnis liefert und dieses durch den im Anschluss durchgeführten PCR-Test bestätigt wird: In diesem Fall haben die Betroffenen die Schulleitung „unmittelbar danach darüber in Kenntnis zu setzen“.

Ganz unabhängig von den Testungen empfiehlt das Bildungsministerium aber ohnehin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Außerdem kann auch die Schulleitung bei Bedarf am Schulstandort eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken aussprechen.

Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden beim Massentest nicht untersucht. (Bild: REUTERS/Majid Asgaripour/WANA)
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, werden beim Massentest nicht untersucht.

Nicht schulpflichtige Kinder werden nicht getestet
Während fast die gesamte Bevölkerung dazu aufgerufen ist, freiwillig an den Tests teilzunehmen, gibt es auch diverse Ausnahmen. Dazu gehören Kinder vor der Schulpflicht sowie auch Personen, die in den vergangenen drei Monaten wegen einer SARS-CoV-2-Positivtestung in behördlicher Absonderung waren sowie Menschen, die berufsbedingt regelmäßig getestet werden, etwa Gesundheitspersonal.

FPÖ fordert Prüfung durch Rechnungshof
Die FPÖ ortet indessen bei der Beschaffung der Antigen-Tests für die Massentests diverse Ungereimtheiten. FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl äußerte am Mittwoch den „Verdacht der Beeinflussung des Beschaffungsprozesses durch das Kanzleramt“. Ein guter Teil der Test würden von den Herstellern Roche und Siemens kommen, deren Tests teurer seien als die anderer Anbieter. Hinsichtlich der Lockerungen kritisierte er etwa auch den im Raum stehenden „Maskenzwang” in der Unterstufe.

(Bild: Krone KREATIV)

Anmeldung online und per Telefon
An den Massentests freiwillig teilnehmen können Bürger ab dem schulpflichtigen Alter, die wohnhaft in Österreich sind. Auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Österreich aufhalten, dürfen sich testen lassen. Wer sich testen lassen will, muss sich online anmelden. Für Personen, denen eine Online-Anmeldung nicht möglich ist, kann die Anmeldung auch durch eine Vertrauensperson durchgeführt werden.

In einzelnen Bundesländern ist eine Anmeldung auch telefonisch möglich - nicht aber bisher in Wien. Im Rathaus wird diese Variante nun vom Bund urgiert. Für die Testung ist die Mitnahme der E-card oder alternativ ein Lichtbildausweis erforderlich - das Ergebnis wird dann schließlich elektronisch per Links zugesandt.

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