Betrug und Untreue

Zwei Tierschutz-Funktionäre angeklagt

Salzburg
02.12.2020 14:24

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat zwei hochrangige Funktionäre des Österreichischischen Tierschutzvereins (ÖTV) wegen mutmaßlicher Malversationen im Zeitraum 2011 bis 2018 angeklagt. Der ältere der beiden Österreicher, der sich mittlerweile in Pension befindet, wurde mit dem Vorwurf der Untreue konfrontiert. Dem Zweitangeklagten wurde gewerbsmäßig schwerer Betrug angelastet. Der Gesamtschaden beläuft sich laut der 17 Seiten zählenden Anklageschrift auf rund 700.000 Euro.

Dem Erstangeklagten wird Untreue zum Nachteil des Tierschutzvereins im Rahmen seiner Geschäftsführung einer GmbH vorgeworfen, die sich mit Tierbestattungen beschäftigt und deren Gesellschafter zu 100 Prozent der ÖTV ist. Der direkte und indirekte Schaden für den ÖTV wurde mit 658.103,64 Euro bewertet, wobei sich der unmittelbare Schaden zulasten des Tierschutzvereins auf rund 58.000 Euro belaufe, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erläuterte.

Konkret soll der Erstangeklagte etwa Sparbücher im Besitz des Tierschutzvereins zu Unrecht an sich genommen haben. Zudem habe er zwei Autos, einen Jaguar und einen BMW, die ein Vermächtnisgeber dem Verein hinterlassen habe, „ausschließlich für sich selbst verwendet“, zitierte der Sprecher aus der Anklageschrift. Bezüglich der beiden Pkw sei ein Schaden von rund 15.000 Euro entstanden.

Der Erstangeklagte soll auch die Auszahlung einer rund 82.000 Euro hohen Provision an den Zweitangeklagten über die GmbH zu Unrecht genehmigt haben. Der Zweitangeklagte habe dem Verein 15 Prozent Provision auf Spenden im Zeitraum 2012 bis 2016 für sich als Provisionszahlung berechnet. Es gehe dabei um Spenden einer Supermarktkette, mit welcher der ÖTV eine Kooperation eingegangen sei.

Für jedes verkauftes Tiernahrungsprodukt der Eigenmarke dieser Kette sei ein Cent an den ÖTV gespendet worden. Dem geschlossenen Vertrag zufolge seien aber keine Provisionsansprüche vorgesehen gewesen. Der Zweitangeklagte habe laut Anklage gewusst, dass er keinen Provisionsanspruch geltend machen könne. Dem Dauerspender sei auch verschwiegen worden, dass er eine Provision beansprucht habe.

Die GmbH sei quasi die Erfüllungsgehilfin des Vereins gewesen, wenn es zum Beispiel um die Bezahlung der Angestellten ging. „Das ist eine zulässige Konstruktion“, erklärte der Staatsanwaltschaftssprecher. Die Anklage sei dem Verteidiger am 19. November zugestellt worden. Die Anklage ist noch nicht rechtswirksam.

Der Österreichische Tierschutzverein ist laut eigener Definition eine „gemeinnützige, unparteiliche, unabhängige und überkonfessionelle Tierschutzorganisation, die sich bundesweit für die Belange der Tiere einsetzt“. Die Zentrale befindet sich in Wien. Ein weiteres Büro gibt es in der Stadt Salzburg.

Im Zuge der Ermittlungen fanden im Oktober 2018 Hausdurchsuchungen in den Büros in Wien und Salzburg statt. Anlass war eine anonyme Anzeige Mitte Dezember 2017, in der einem Funktionär unter anderem die Veruntreuung von Spendengeldern vorgeworfen worden war. Daraufhin nahm das Landeskriminalamt Ermittlungen auf.

Ein Beschuldigter hatte im Oktober 2018 sämtliche Anschuldigungen zurückgewiesen. Er vermutete hinter der anonymen Sachverhaltsdarstellung „irgendeines Schmutzfinken“ einen ehemaligen Mitarbeiter, von dem man sich vor einiger Zeit habe trennen müssen. Derartige Anzeigen seien im Tierschutz leider normal. „Der Tierschutz hat viele Gegner und ist auch untereinander zerstritten“, erklärte er.

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