Die Justiz bietet ab sofort allen Bediensteten im Strafvollzug die Möglichkeit, sich auf freiwilliger Basis auf das Coronavirus testen zu lassen. Ausreichende Antigentests stehen in den 28 Justizanstalten des Landes zur Verfügung.
Maßgeblich für diesen Schritt dürften die Infektionszahlen in den Gefängnissen sein, die zuletzt deutlich gestiegen sind. Während es im Frühjahr und Sommer kaum bzw. eine überschaubare Anzahl von Infizierten gegeben hat, wurden am Mittwoch 68 positiv getestete Häftlinge registriert. Das entsprach 0,68 Prozent der aktuell Inhaftierten. Aufseiten des Personals waren 52 Mitarbeiter bzw. 1,3 Prozent der Belegschaft nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert.
Alleine 38 Insassen in Garsten infiziert
Mit Abstand am stärksten betroffen ist derzeit die Justizanstalt (JA) Garsten in Oberösterreich, wo es 38 infizierte Insassen gibt. Zusätzlich wurde bei drei Justizwachebeamten eine Corona-Infektion nachgewiesen. Österreichweit sind gegenwärtig elf Justizanstalten „coronafrei“, teilte das Justizministerium mit.
Als Folge dieser Entwicklung sollen Justizwachebeamte jetzt nach - beispielsweise urlaubsbedingten - Dienstabwesenheiten von mehr als einer Woche bei Wiederantritt des Dienstes einem hauseigenen Antigentest unterzogen werden. Liefert dieser ein positives Testergebnis, ist ein PCR-Referenztest durchzuführen. Auch Insassen können sich testen lassen - laut Justizministerium „in begründeten Fällen“, wobei dabei „nach den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit“ vorgegangen wird. Es muss also ein konkreter Verdacht auf einen Virenbefall - etwa das Auftreten typischer Symptome - vorliegen.
Die aktuell infizierten Häftlinge sind allesamt in Isolationsabteilungen bzw. separierten Zugangsabteilungen untergebracht, um eine Ansteckung anderer Gefangener bzw. Justizwachebeamter zu verhindern.
„Die Strafvollzugsbediensteten werden laufend sensibilisiert, nicht nur die Schutz- und Hygienemaßnahmen einzuhalten, sondern besondere Achtsamkeit und Selbstdisziplin walten zu lassen“, bekräftigte Christina Ratz, Ressortmediensprecherin im Justizministerium, am Mittwochabend. Dies diene „dem Erhalt der eigenen Gesundheit und der Minimierung der Verbreitung von Covid-19“, betonte Ratz.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.