ÖGB über Home-Office:

Strom und Internet muss der Arbeitgeber zahlen

Digital
03.12.2020 16:02

Experten des Österreichischen Gewerkschaftsbundes und der Arbeiterkammer haben angesichts zahlreicher Anfragen die geltenden Regelungen im Home-Office dargestellt. Es gebe kein einseitiges Recht auf Home-Office, Heimarbeit sei Vereinbarungssache, sagten Martin Müller (ÖGB) und Silvia Hruska-Frank (AK). Neben der Bereitstellung der Arbeitsmittel (Laptop, Diensthandy etc.) müsse der Arbeitgeber auch die durch Heimarbeit entstehenden Kosten für Internet und Strom übernehmen.

Dafür eigne sich am besten die Vereinbarung einer Pauschale, die der Arbeitnehmer monatlich erhalte. Hruska-Frank hält als Mindest-Untergrenze für die laufenden Zusatzkosten durch Home-Office wie Internet, Strom oder Heizung monatlich 25 Euro für angemessen, es komme aber immer auf die jeweilige Situation an.

Mitarbeitern im Home-Office steht laut AK und ÖGB ein Zuschuss zur Strom- und Internetrechnung zu. In vielen Unternehmen gebe es bereits entsprechende Betriebsvereinbarungen. (Bild: flickr.com/Matt J Newman)
Mitarbeitern im Home-Office steht laut AK und ÖGB ein Zuschuss zur Strom- und Internetrechnung zu. In vielen Unternehmen gebe es bereits entsprechende Betriebsvereinbarungen.

Mittels Einzel- oder Betriebsvereinbarung könnten derartige Pauschalen vereinbart werden. Es gebe mittlerweile Betriebsvereinbarungen mit weit höheren Pauschalbeträgen. Diese müssten derzeit aber versteuert werden. Die AK und der ÖGB plädieren dafür, derartige Zahlungen künftig nicht als Einkommen, sondern als reinen Kostenersatz zu behandeln.

Dass Arbeitnehmer stattdessen die Zusatzkosten für Home-Office steuerlich absetzen können, halten die beiden Experten nicht für ideal. Denn eigentlich sei es die Verpflichtung des Arbeitgebers, diese Kosten zu erstatten. Bei der steuerlichen Absetzbarkeit würden diese Kosten der Allgemeinheit bzw. auch jenen Arbeitnehmern mit aufgebürdet, die kein Home-Office nutzen können, und das ist laut einer Umfrage in Österreich die Mehrheit der Beschäftigten.

Arbeitnehmer hat kein Recht auf Home-Office
Ein explizites Recht auf Home-Office, wie es in Deutschland debattiert wurde, gibt es in Österreich nicht. Home-Office sei Vereinbarungssache, auch wenn in einer Pandemie der Druck auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark sei, die Arbeit nach Hause zu verlagern. Dabei komme es auf die Art der Vereinbarung an, ob zum Beispiel ein Arbeitgeber den Arbeitnehmer jederzeit zurück ins Büro holen könne, das müsse man sich im Einzelfall anschauen.

Ob zu Hause gearbeitet werden kann, muss mangels Rechtsanspruch auf Home-Office von Fall zu Fall mit dem Chef besprochen werden. (Bild: thinkstockphotos.de)
Ob zu Hause gearbeitet werden kann, muss mangels Rechtsanspruch auf Home-Office von Fall zu Fall mit dem Chef besprochen werden.

Umgekehrt gebe es aber auch kein Recht des Arbeitnehmers, seine Arbeit im Büro auszuüben. Wenn der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer nicht ermöglichen wolle, weil etwa das Büro nicht in Betrieb sei, müsse er dem Arbeitnehmer trotzdem das Entgelt weiterzahlen. Und wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine oder unzureichende Betriebsmittel fürs Home-Office zur Verfügung stelle, dann könne der Arbeitnehmer eben weniger oder gar keine Leistung erbringen.

Unfallversicherung wurde ausgeweitet
Der Unfallversicherungsschutz wurde auf Arbeit im Home-Office ausgedehnt. So wäre ein klassischer Arbeitsunfall zu Hause, wenn jemand am Weg zum Telefon über die Stiegen falle und sich verletze. Die Arbeitszeitregelungen gelten auch im Home-Office, mahnen die Experten von AK und ÖGB. Wer bisher fixe Arbeitszeiten oder Gleitzeit hatte, für den gelte diese auch bei der Arbeit zu Hause. Und wer bisher in der Mittagspause einkaufen gehen konnte, könne das auch von zu Hause aus tun. Das sei aber dann eine Unterbrechung der Arbeitszeit bzw. eine Pause. Es bleibe die Aufgabe des Arbeitgebers, auf die Einhaltung der Ruhezeiten zu achten.

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Home-Office ist kein Ersatz für Krankenstand oder Pflegefreistellung.

Silvia Hruska-Frank, Arbeiterkammer

Sorge bereitet den beiden Experten, dass in einer Umfrage die Mehrheit der jüngeren Frauen mit Kindern angegeben habe, sie würden im Krankheitsfall des Kindes im Home-Office weiterarbeiten. Da spiele leider die Angst um den Job eine große Rolle. „Home-Office ist kein Ersatz für Krankenstand oder Pflegefreistellung“, betont Hruska-Frank. „Pflegefreistellung heißt, ich bin freigestellt von der Arbeit, weil ich mein krankes Kind betreuen muss. Da kann ich währenddessen nicht arbeiten.“ Bei eigener Krankheit komme es auf den Arzt an, wie er über die Arbeitsfähigkeit entscheide.

Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) will im März 2021 ein neues Regelwerk zum Thema Home-Office vorlegen - ein Jahr nach dem ersten Lockdown. (Bild: APA/Helmut Fohringer)
Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) will im März 2021 ein neues Regelwerk zum Thema Home-Office vorlegen - ein Jahr nach dem ersten Lockdown.

Ministerin will im März 2021 Home-Office-Regelung vorlegen
Auf einen neuen rechtlichen Rahmen zum Thema Home-Office müssen die Österreicher noch bis März warten: Die zuständige Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) erklärte bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz Mitte September, man habe Gespräche mit den Sozialpartnern aufgenommen und werde im März 2021 - über ein Jahr nach den ersten Covid-19-Fällen in Österreich - Ergebnisse vorlegen. Die Arbeiterkammer forderte im Nachgang mehr Tempo: „Wir wollen rasch eine klare Regelung!“

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