Noch während der Urteilsbegründung am Freitag hat Grasser-Anwalt Manfred Ainedter angekündigt, gegen das Urteil im Buwog-Prozess berufen zu wollen. Es handle sich dabei um ein „glattes Fehlurteil“ - damit dürfte der Prozess um mögliche Untreue und illegale Absprachen bei der Privatisierung der Bundeswohnungen in die nächste Runde gehen. Wenig Freude mit seiner Verurteilung hatte auch der Mitangeklagte Walter Meischberger - unmittelbar nach der Bekanntgabe seiner Haftstrafe verließ er fluchtartig den Saal.
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wird gegen seine Verurteilung zu acht Jahren Haft Berufung einlegen. Noch während der Urteilsbegründung schrieb sein Anwalt in einer Aussendung, der Urteilsspruch sei ein „glattes Fehlurteil, alle Rechtsmittel werden erhoben“. Das Urteil werde „selbstverständlich mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an den OGH bekämpft“. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Anwalt beklagt „mediale Vorverurteilung“
Aus Sicht Ainedters hat der Schöffensenat „dem enormen Verurteilungsdruck der in der zweiten Republik einmaligen medialen Vorverurteilung durch Zigtausende negative Medienberichte nicht standgehalten und Karl-Heinz Grasser zu Unrecht verurteilt“. Ainedter will nun auch den am Beginn des Verfahrens geäußerten Verdacht auf Befangenheit von Richterin Marion Hohenecker vor den Verfassungsgerichtshof bringen.
Meischberger verließ fluchtartig den Saal
Sichtlich verärgert zeigte sich auch der ehemalige FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger. Noch während der Urteilsverkündung verließ er sichtlich verärgert den Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Straflandesgericht - und kehrte auch nicht mehr zurück. Er wartete lediglich die Bekanntgabe seines Strafmaßes von sieben Jahren ab.
Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl erklärte gegenüber dem „Standard“, dass „das Verfahren noch lange nicht beendet“ sei. Man wolle nun wegen möglicher „Befangenheit der Richterin“ sowie „Videoüberwachung der Verteidiger im Verhandlungssaal“ vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen.
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