Mit seinem Teilgeständnis versetzte Ex-Lobbyist Peter Hochegger die Mitangeklagten im Buwog-Korruptionsprozess zu Beginn zunächst in Schockstarre. Er wurde heftig angegriffen und eines Deals mit der Staatsanwaltschaft bezichtigt, um seine Haut zu retten. Doch am Ende waren Hocheggers Bekenntnisse wertlos. Auch der 71-Jährige, der derzeit die meiste Zeit seines Lebens in Brasilien verbringt, fasste eine hohe Haftstrafe aus, die natürlich noch nicht rechtskräftig ist.
Sechs Jahre Freiheitsstrafe lautete am Ende das Urteil gegen Hochegger. Er nahm es aber im Unterschied zu Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger gelassen hin. „Ich nehme die Geschehnisse des Lebens so, wie sie sind“, sagte er nach der Urteilsverkündung, ihm sei wichtig „einzubekennen, was mein Beitrag war“.
Hochegger geht ebenfalls in Berufung
Trotzdem geht auch er in Berufung. Richterin Marion Hohenecker erklärte, warum das Teilgeständnis in der Buwog-Causa keine mildernde Wirkung entfaltet hatte: Dieses sei zu spät gekommen und sei zu wenig umfassend gewesen. Das Schuldeingeständnis habe auch nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen. Die Beweislast sei schon zu hoch gewesen.
Hochegger kennt das Gefängnis übrigens schon von innen: Acht Monate saß er in der Justizanstalt Hirtenberg (NÖ) wegen seiner Verstrickungen in zahlreichen Telekom-Affären ab. Der Steirer will dort „entschleunigt“ haben, Yoga betrieben und viel nachgedacht haben.
In einem Nebenprozess, der in die Buwog-Hauptverhandlung mit hineinbezogen wurde, gab es ebenfalls einen Schuldspruch. Und es ging erneut um die Telekom, diesmal um schwarze Kassen für die „politische Landschaftspflege“.
krone.at/Kronen Zeitung
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