Bis Mitte Dezember soll die österreichische Bevölkerung möglichst flächendeckend auf Covid-19 getestet werden. Die Bundesländer verfahren zum Teil unterschiedlich, die Grundregeln gelten aber für das ganze Land.
Was passiert, wenn ich beim Massentest positiv getestet werde?
Die betroffene Person wird behördlich abgesondert und mittels PCR-Test nachgetestet. Kontaktpersonen werden erhoben. Ist der PCR-Test negativ, wird die Quarantäne aufgehoben.
Ich bin im Krankenstand zu Hause. Muss ich trotzdem zum Test gehen und dafür das Haus verlassen?
Nein. Wer im häuslichen Krankenstand ist, wird nicht getestet. Dasselbe gilt für Personen, die Covid-Symptome haben; die in den letzten drei Monaten wegen einer SARS-CoV-2-Positivtestung in Quarantäne waren oder es zurzeit sind; die für einen anderen behördlichen Testtermin vorgemerkt sind; die berufsbedingt regelmäßig getestet werden (z.B. Gesundheitspersonal) sowie Kinder vor der Schulpflicht.
Ich wurde negativ getestet. Muss ich mich trotzdem an die Covid-Beschränkungen halten?
Ja! Die Maßnahmen auf Basis der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung sowie die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, Hände waschen und soziale Kontakte einschränken) gelten unabhängig vom Testergebnis.
Ich habe kein Internet und kann mich nicht selbst anmelden. Darf das jemand anderer für mich machen?
Ja. Die Anmeldung kann eine Vertrauensperson machen. Termin bzw. Testergebnisse sind mit einer Kennung versehen (Initialen und letzte beide Stellen des Geburtsjahres). Manche Bundesländer haben eine telefonische Buchungsmöglichkeit.
Ich wohne in Österreich, bin aber ausländischer Staatsbürger. Darf ich an den Tests teilnehmen?
Ja. Teilnehmen können alle Bürger ab dem schulpflichtigen Alter, die wohnhaft in Österreich sind, auch Personen, die sich aus Arbeits- und Studiengründen in Österreich aufhalten. Minderjährige müssen von Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Kronen Zeitung
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