Man könne sich nicht der Illusion hingeben, dass eine Leistungspflicht für alle komme, sagte Rozenits. Deshalb fordere das Volksbegehren die Änderung des Art. 9a (3) Bundes-Verfassungsgesetz dahingehend, dass das Wort "männliche" herausgenommen wird und damit auch weibliche Staatsbürger zum Wehrdienst verpflichtet werden.
Alternativ stünden drei Ersatzdienste zur Wahl, ein sozialer, einer im Bereich Katastrophen- und einer im Terrorschutz. Bis spätestens Ende Februar 2011 sollen die erforderlichen 8.032 Unterstützungserklärungen zur Einleitung des Volksbegehrens beisammen sein. Es gehe darum, dass "wir eine Leistung der jungen Leute für die Republik wollen", so Rozenits. Damit würde "den jungen Damen die Chance gegeben, mitzugestalten".
Ausnahme für "junge Mütter"
Außerdem gebe es damit keine Untauglichen mehr, jeder solle "nach Eignung und Neigung" eingesetzt werden. Ausgenommen von der Pflicht seien Schwangere und Mütter kleiner Kinder. Das sei ein Signal. "Wir haben daran gedacht und wollen nicht Frauen sekkieren", so Rozenits.
Vorerst habe er bei einigen Veranstaltungen das Thema erörtert und es werde die gesellschaftspolitische Dimension des Vorstoßes gesehen. Das liege auch daran, dass "täglich die Misere Budget, Pflege, Bundesheer" präsent sei. Die Brücke zwischen Alt und Jung im Pflege- und Krankenbereich könne durch die neue Wehrpflicht erhalten bleiben, im Katastrophenbereich sei ein Dienst etwa bei der Feuerwehr möglich.
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