Spektakulärer Prozess
4 Jahre Haft für Ex-Präsidenten Sarkozy gefordert
Im spektakulären Prozess wegen vermuteter Bestechung und unerlaubter Einflussnahme hat die Anklage eine Haftstrafe von vier Jahren für den französischen Ex-Präsidenten Nicolas Sarkozy gefordert. Zwei davon sollen zur Bewährung ausgesetzt werden, wie französische Medien am Dienstagabend übereinstimmend berichteten. Der Konservative Sarkozy regierte von 2007 bis 2012 im Élyséepalast.
Dem 65-jährigen Politiker wird vorgeworfen, 2014 über seinen Rechtsbeistand versucht zu haben, von Gilbert Azibert, einem damaligen Generalanwalt beim Kassationsgericht, Ermittlungsgeheimnisse zu erfahren. Der Ex-Präsident soll im Gegenzug angeboten haben, den Juristen bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco zu unterstützen. Sarkozy hatte die Vorwürfe vor Gericht zurückgewiesen. „Ich habe niemals die geringste Bestechungstat begangen“, sagte er am Montag vor Gericht.
Zum Prozessbeginn im November hatte es geheißen, dass Sarkozy, dessen langjährigem Anwalt Thierry Herzog und Azibert jeweils Haftstrafen von bis zu zehn Jahren und eine Geldbuße von einer Million Euro drohen. Für Herzog und Azibert wurde nun die gleiche Strafe wie für Sarkozy gefordert. Die Staatsanwaltschaft rechtfertigte ihr Vorgehen: „Keiner hier will sich an einem früheren Präsidenten der Republik rächen“, sagte der Chefermittler der Finanzstaatsanwaltschaft, Jean-François Bohnert, der französischen Nachrichtenagentur AFP zufolge.
Verfahren gilt als einmalig in der Fünften Republik
Das Verfahren gilt als einmalig, denn einen Korruptionsvorwurf gegen einen Ex-Staatschef gab es in der 1958 von Charles de Gaulle gegründeten Fünften Republik Frankreichs bisher nicht. Es ist aber nicht das erste Mal, dass ein früherer Herr des Élyséepalastes angeklagt ist. Sarkozys Amtsvorgänger Jacques Chirac war 2011 wegen Veruntreuung und Vertrauensbruch in seiner Zeit als Pariser Bürgermeister zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Der Konservative brauchte aber damals wegen gesundheitlicher Probleme nicht vor Gericht erscheinen.
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