Zum Abschluss der diesjährigen Aktion „16 Tage gegen Gewalt“ hat Justizministerin Alma Zadic (Grüne) angekündigt, den Opferschutz weiter auszubauen. Sie verwies etwa auf die Vertretung bei der einstweiligen Verfügung sowie die Prozessbegleitung für Opfer von Cybermobbing oder Stalking. Auch Kinder, die Zeugen häuslicher Gewalt sind, bekommen eine Prozessbegleitung.
Die Möglichkeit einer Vertretung soll nun zur Dauerregel werden: Demnach können Opferschutzeinrichtungen und Interventionsstellen im Namen Betroffener den Antrag auf einstweilige Verfügung auch elektronisch bei Gericht einbringen. Die betroffene Person muss der Opferschutzeinrichtung hierzu eine Vollmacht erteilen.
Enorme Erleichterung für betroffene Frauen
„Das ist eine enorme Erleichterung für Frauen, weil sich viele nicht selbst trauen, zu Gericht zu gehen. Das geht per E-Mail-Kontakt oder telefonisch bei der Opferschutzeinrichtung. Wir beobachten, dass es wesentlich einfacher ist für Frauen“, meinte Zadic. Im Zuge der Covid19-Verordnung wurden bereits im Frühjahr leichtere Wege zur einstweiligen Verfügung ermöglicht. Personen in Heim-Quarantäne können Polizisten den Antrag auf einstweilige Verfügung mitgeben, die ihn dann an das Gericht weiterleiten. Die Verordnung läuft am 31. Dezember 2020 aus und soll aufgrund positiver Erfahrungsberichte verlängert werden.
Psychologische Betreuung für Kinder
Sie verwies auch auf das Paket gegen „Hass im Netz“, in Zuge dessen minderjährige Kinder, die Zeugen häuslicher Gewalt wurden, psychosoziale und juristische Prozessbegleitung bekommen. Prozessbegleitung gibt es künftig auch für Opfer von „Hass im Netz“-Delikten wie Cybermobbing aber auch Stalking. „Opferschutzeinrichtungen haben das seit Jahrzehnten gefordert“, so die Ministerin. Das Paket wird am Donnerstag im Nationalrat beschlossen.
Die Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ endet am 10. Dezember, am Tag davor trifft die Ministerin noch mit der „Allianz gewaltfrei leben“ zusammen, um den weiteren Ausbau des Opferschutzes zu diskutieren. Sie gab zu bedenken, dass im Vorjahr 39 Frauen und im Jahr davor 41 Frauen ermordet wurden. 2014 seien es 19 gewesen, die Zahl habe sich inzwischen verdoppelt. Zadic erinnerte auch daran, dass im Justizbudget 2021 für Opferschutzorganisationen ein Plus von 4,2 Mio. Euro vorgesehen ist.
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