Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin weiter Waldfläche abholzen. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Donnerstag und lehnte damit einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungsstopp ab. Doch das juristische Tauziehen ging sofort in die nächste Runde.
Der Fall wurde unmittelbar an die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, weitergegeben. Dieses verhängte am Donnerstag seinerseits wieder einen vorläufigen Rodungsstopp und soll das zuvor gesprochene Urteil nun prüfen.
Die erteilte Genehmigung des vorzeitigen Beginns der genehmigten Baumfällarbeiten sei rechtmäßig, hieß es zuvor vom Verwaltungsgericht Frankfurt zur Begründung. Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesamt für Umwelt sei nicht zu beanstanden. Erst am Dienstag hatte das Gericht die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren vorerst gestoppt. Nun folgte die Entscheidung.
Der Eilantrag der Umweltverbände richtete sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von 82,9 Hektar Wald auf dem für die Tesla-Fabrik vorgesehenen Grundstück in Grünheide bei Berlin.
Gelände für Leitungen und Lagerungsmöglichkeit benötigt
Am Montag vor einer Woche hatte das Brandenburger Landesamt für Umwelt genehmigt, dass Tesla für den Bau seiner Fabrik weitere 82,8 Hektar Waldfläche roden darf. Das Gelände benötigt Tesla den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Bei einer ersten Rodung war eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden.
Die Produktion des US-Elektroautobauers in Grünheide soll bereits im Juli 2021 starten; jährlich sollen dort bis zu 500.000 Elektroautos der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y vom Band laufen. Umweltschützer und Anrainer befürchten negative Folgen für Natur und Grundwasser durch den Bau. Die umweltrechtliche Genehmigung für das Projekt durch das Land Brandenburg steht noch aus, Tesla baut aber mit vorläufigen Genehmigungen für einzelne Bauschritte.
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