Der US-Elektroautobauer Tesla muss die Rodung von Wald auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin vorläufig wieder stoppen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte zuvor entschieden, dass Tesla weiter Bäume fällen darf, dagegen wandten sich die Umweltverbände Nabu und Grüne Liga.
Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Frankfurt an der Oder den Antrag der Umweltschützer abgelehnt, das Oberverwaltungsgericht als nächste Instanz hatte dem Antrag aber am Donnerstagabend entsprochen. Der Eilantrag der Umweltverbände richtete sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von 82,9 Hektar Wald auf dem für die Tesla-Fabrik vorgesehenen Grundstück in Grünheide bei Berlin.
Am Montag vor einer Woche hatte das Brandenburger Landesamt für Umwelt genehmigt, dass Tesla für den Bau seiner Fabrik weitere 82,8 Hektar Waldfläche roden darf. Das Gelände benötigt Tesla den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Bei einer ersten Rodung war eine Fläche von 92 Hektar abgeholzt worden.
Umweltrechtliche Genehmigung steht noch aus
Tesla will in einer ersten Phase jährlich rund 500.000 Wagen der kompakten Fahrzeuge Model 3 und Model Y bauen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anrainer befürchten negative Folgen für die Umwelt.
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