Der Zeitraum für die zweite Runde der bundesweiten Corona-Massentests steht fest: Von 8. bis 10. Jänner 2021 soll - mit Ausnahme von Wien, wo dies auf 8. bis 17. Jänner ausgedehnt wird - „weitergemacht“ werden, wie Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) ankündigte. Für körpernahe Berufsgruppen kommt eine Testpflicht. Die entsprechende Verordnung soll in den nächsten Tagen folgen.
Die Regelmäßigkeit der Massentests sei bedeutend, unterstrich Kogler am späten Freitagabend bei einer Pressekonferenz nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und den Landeshauptleuten. Bis die Impfstrategie greift, werde man die Testungen weiter fortsetzen. In Regionen, wo das Sieben-Tages-Mittel „hoch“ sei, werde die Methode zielgerichteter zum Einsatz gebracht, so Kogler.
Pflicht wohl für Friseure, Masseure, Lehrer, Kindergärtner ...
Bestimmte Berufsfelder sollen zudem „besonders angeschaut“ werden, kündigte Kogler an. So soll bei Personen, deren Tätigkeiten „nahe am Kunden“ stattfinden - etwa Friseure, Fußpfleger, Masseure -, sowie für Pädagogen und Kindergartenpersonal die Testung künftig verpflichtend sein, unterstrich Kurz. Diese soll alle zwei Wochen stattfinden. Welche Gruppen genau betroffen sein werden, soll von der Regierung gemeinsam mit den Sozialpartnern festgelegt werden.
Eine eigene Regelung soll es für jene geben, die in sensiblen Bereichen wie in Spitälern oder Alters- und Pflegeheimen tätig bzw. untergebracht sind, so Kogler. Dort soll auch mit den Impfungen gegen das Coronavirus begonnen werden, sobald die Zulassung für einen der Impfstoffe in der EU erfolgt ist.
Kurz: Vielerorts regelmäßige Tests bereits jetzt üblich
Bereits jetzt würden Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zum wöchentlichen Testen anbieten - und in vielen Bereichen sei es üblich, sich anlassbezogen testen zu lassen. So sei er, Kurz, alleine im Rahmen des EU-Gipfels, der Freitagfrüh in Brüssel zu Ende ging, dreimal auf das Coronavirus getestet worden.
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