Nicht geständig zeigte sich der Angeklagte beim Prozess im Landesgericht Salzburg. Vorgeworfen wird ihm das Quälen und Vernachlässigen einer unmündigen oder wehrlosen Person nach §92 StGB. Strafrahmen: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Doch der Pongauer meinte zur Richterin, ein anderer hätte die zahlreichen Hämatome am Körper des Kindes verursacht. Damals, im Juli in Schwarzach, seien immer wieder Leute zu Besuch gewesen. Die Verletzungen des Kindes waren laut Anklage am ganzen Körper zu sehen: selbst an den beiden Ohrmuscheln, aber auch im Bereich des Gesichtes, des Kopfes, der Brust sowie den Ober- und Unterschenkeln.
Laut Gerichtssprecher Peter Egger erfolgte letztlich eine Verurteilung: Die Richterin sprach eine teilbedingte Haftstrafe aus. Von 15 Monaten soll er fünf in der Justizanstalt absitzen. Zudem soll er 500 Euro Schmerzengeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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