Vielerorts ist er bereits Pflicht, doch jetzt wird in Sachen Mund-Nasen-Schutz noch einmal nachgeschärft. So wird es künftig möglich sein, dass die einzelnen Bundesländer bei größeren Ansammlungen im Freien eine Maskenpflicht erlassen. Als Beispiel dafür nannte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Donnerstagabend gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) etwa die in der Vorweihnachtszeit doch sehr belebten Einkaufsstraßen.
Doch auch am Arbeitsplatz soll der Mund-Nasen-Schutz ab sofort getragen werden, sofern der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren ist die Maske sowieso bereits verpflichtend, für sie kommt zudem ab Jänner eine Testpflicht.
„Länder tragen die Maßnahmen mit“
„Die Länder tragen die heute vorgestellten Maßnahmen natürlich mit. Es sind aber noch einzelne Details zu klären und abzustimmen“, sagte Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP), derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, nach der Sitzung.
Erst ab 7. Dezember war der harte Lockdown aufgelockert worden. Der Handel durfte unter Auflagen wieder öffnen, ebenso Friseure, Masseure, Kosmetikstudios, Museen und Bibliotheken. Ab 24. Dezember wird das Skifahren erlaubt sein - bzw. dürfen da die Liftbetreiber öffnen -, Einzel-Outdoor-Sport wie Eislaufen oder Langlaufen ist bereits seit Montag wieder gestattet. Die Gastronomie, Hotellerie und der restliche Kulturbetrieb bleiben vorerst geschlossen. Zuletzt hatte es wegen der Höhe der Infektionszahlen eine Debatte darüber gegeben, ob Österreich seinen „harten Lockdown“ zu früh beendet hat.
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