Beide respektieren den Spruch des Höchstgerichtes, wonach das Verhüllungsverbot an Volksschulen gegen den Gleichheitsgrundsatz in Verbindung mit dem Recht auf Religionsfreiheit verstoße und daher verfassungswidrig sei. Allerdings müsse man sich nun eben „eine verbesserte Nachfolgeregelung“ einfallen lassen, um „unserer Vorstellung der Gleichstellung von Mann und Frau“ überall zum Durchbruch zu verhelfen sowie Volksschülerinnen vor religiösen Zwängen und Diskriminierung zu schützen, wie ÖVP-Parteimanager Wolfgang Hattmannsdorfer bekräftigt.
„Zivilisatorischer Rückschritt“
„Kopftuchzwang für kleine Mädchen und islamische Unterdrückung sind wieder möglich“, spitzt FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner (auf Facebook) das Höchstgerichts-Erkenntnis zu. In einer Aussendung beklagt er es als „zivilisatorischer Rückschritt für die Gesellschaft“ und begründet das so: „Das Verbot des Tragens von islamischen Kopftüchern in Volksschulen war nie als Einschränkung der Religionsfreiheit gemeint, sondern als Schutzmechanismus vor der Sexualisierung und islamischen Unterdrückung von unmündigen Kindern gedacht.“
Mit Hattmannsdorfer ist er sich einig, dass rasch eine verfassungsrechtlich haltbare Regelung gefunden werden müsse: „Es ist nun wichtig, dieses Urteil genau zu studieren und daraus Schlüsse zu ziehen, wie ein solches Verbot zum Wohle der Kinder doch noch umgesetzt werden kann.“ Eventuell auch durch eine Verfassungsbestimmung.
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