"Schau ich so aus?"

Mithäftling im Häfn missbraucht – Duo (15) vor Gericht

Wien
11.11.2010 13:34
Weil sie einen Mithäftling in der Jugendabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt missbraucht haben sollen, haben sich am Donnerstag zwei 15-jährige Burschen vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Norbert Gerstberger) im Straflandesgericht verantworten müssen. Sie sollen den um zwei Jahre älteren, aber körperlich unterlegenen Jugendlichen gezwungen haben, an ihnen sexuelle Handlungen vorzunehmen, indem sie diesem ein Buttermesser gegen den Hals drückten.

Mit der Drohung "Ich schwöre dir bei meiner toten Schwester, ich bring dich um!" wurde der 17-Jährige laut Anklage am Abend des 26. Juli 2010 zu den inkriminierten Handlungen genötigt. In der Zelle waren insgesamt vier Burschen untergebracht, der vierte - ein Rumäne - soll dem Ganzen mehr oder weniger desinteressiert zugesehen haben.

Verdächtiger: "Er hat uns alles weggegessen"
Der 17-Jährige war bei seinen Zellengenossen nicht sehr beliebt, da er den Haftraum nicht putzen wollte und den anderen angeblich auch Nahrungsmittel und Tabak stibitzte. "Er hat uns alles weggegessen", erzählte einer der Angeklagten, der die sexuellen Handlungen grundsätzlich zugab, jedoch betonte, diese wären vom Mitangeklagten ausgegangen.

Dieser – ein kräftiger, durchtrainiert wirkender Bursche – dürfte in der Zelle das Sagen gehabt haben. Er betonte seine Schuldlosigkeit. Er habe mit dem 17-Jährigen hin und wieder "zum Spaß Sparring" betrieben, doch außer Faustschlägen sei nichts passiert: "Schau ich so aus, dass ich mir von einem Jungen einen blasen lass'?" Darauf erwiderte der seit Jahrzehnten als Jugendrichter tätige Prozessleiter, sexuelle Kontakte im Jugendgefängnis gebe es "wahrscheinlich jeden Tag. Ich bin ja nicht vom Mond".

Opfer erschien nicht zur Verhandlung
Das mittlerweile wieder auf freiem Fuß befindliche Opfer kam der Zeugenladung nicht nach. Dem Vernehmen nach fürchtet er sich noch immer vor seinen früheren Mithäftlingen. Die Verhandlung wurde auf Anfang Dezember vertagt. Sollte der 17-Jährige beim nächsten Mal wieder nicht freiwillig erscheinen, wird er von der Polizei zu Gericht gebracht.

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