Das Verfahren gegen jenen 55-jährigen Justizwachebediensteten, der Anfang November in Pöchlarn (Niederösterreich) einen Dalmatiner erschossen hatte, ist eingestellt worden. Der Beschuldigte habe „in gerechtfertigter Notwehr gehandelt“, bestätigte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Freitag. Dies schließe eine Strafbarkeit des Verhaltens aus.
Der Labradormischling des Beamten war Anfang November bei einem Spaziergang von dem Dalmatiner attackiert worden, der zuvor frei hinter einem Auto hergelaufen war. Der 55-Jährige erschoss den Vierbeiner mit seiner legal mitgeführten Glock 17.
Der Niederösterreicher war wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und der Tierquälerei angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft wertete den Schuss nun als die „einzige Möglichkeit, den Angriff zu unterbinden“.
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