Skigebiete dürfen ihre Seilbahnen und Lifte - entgegen zuletzt anderslautender Befürchtungen von Touristikern - doch ab Weihnachten aufsperren. Die Entscheidung liegt bei den Bundesländern, die vom Bund Mindestvorgaben für die Öffnung bekommen. Auch Langlaufloipen bleiben offen und Eislaufen erlaubt. Für Ski- und Snowboardfahrer ist das Tragen einer FFP2-Maske bei den Liften und in Gondeln Pflicht.
Vorgaben des Bundes fürs Aufsperren von Gondeln und Co. sind Abstandsregeln beim Anstellen und für den Transport innerhalb der Gondeln. Dazu sind FFP2-Masken für die Ski- und Snowboardfahrer bei den Liften obligatorisch. Nähere Bestimmungen können die Länder treffen, so Vizekanzler Werner Kogler.
„Situation ist nicht überall eins zu eins gleich“
„Die Situation ist nicht überall eins zu eins gleich“, sagte Kogler. Auf Basis der mit den Landeshauptleuten besprochenen Pläne können die Aufstiegshilfen jedenfalls öffnen, so der Politiker.
Wohl keine Hüttenausspeisung und kein Take-Away
Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) gab am Freitagabend bekannt, dass er sich dafür eingesetzt habe, dass Seilbahnen und damit die Skigebiete öffnen können. Es werde allerdings voraussichtlich keine Hüttenausspeisung, also kein Take-Away, geben.
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