Essen, FFP2-Masken, WC

Skigebiete dürfen Lifte öffnen – aber wo und wie?

Österreich
19.12.2020 15:29

Dem Wintersport steht in Österreich selbst der dritte harte Lockdown nicht im Weg - sowohl Langlaufen als auch Eislaufen und Skifahren wird erlaubt sein, wenn das restliche Land am 26. Dezember wieder komplett runterfährt. Doch sperren überhaupt alle Skigebiete auf? Wie sieht es mit dem Essen aus? Und wo wird man aufs WC gehen können, wenn Hüttenpausen gestrichen sind? „Der Teufel steckt im Detail“, sagte auch der Obmann der steirischen Bergbahnen, Fabrice Giardoni, am Samstag. Aus dem Tourismusministerium heißt es, es werde derzeit über eine „praxistaugliche Handhabung“ beraten.

Dass Après-Ski in der heurigen Wintersaison keinen Platz haben wird, konnte man schon am Ende der vergangenen, aufgrund der Corona-Pandemi stark verkürzten Saison erahnen. Im Sommer glaubte man noch daran, im Sitzen bei Skihütten sowohl Speisen als auch Getränke konsumieren zu können - nun allerdings hat die Gastro bereits seit November und noch bis 17. Jänner geschlossen. Das Liefern und Abholen von Speisen ist aber erlaubt. Wird man also bei Skihütten für einen „Germknödel to go“ einschwingen können? 

„Praxistaugliche Handhabung“ wird erarbeitet
Hatte es am Freitag noch eine Absage an Hütten-Take-away gegeben, so sagte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) am Samstagvormittag, grundsätzlich würden in Skigebieten für die Gastronomie die gleichen Regeln wie auch woanders in Österreich gelten. Betriebe könnten daher die Abholung von Speisen und Getränken anbieten. Weil es in Skigebieten allerdings besondere Herausforderungen und Bedürfnisse gebe, werde derzeit zwischen Bund und Ländern eine „praxistaugliche Handhabung“ beraten, hieß es nach der Pressekonferenz ergänzend aus dem Tourismusministerium.

Ministerin Köstinger sagt, die Gastro-Regeln gelten auch für Betriebe in Skigebieten - dort allerdings mit besonderen Herausforderungen. (Bild: APA/Herbert Neubauer)
Ministerin Köstinger sagt, die Gastro-Regeln gelten auch für Betriebe in Skigebieten - dort allerdings mit besonderen Herausforderungen.

Skihütten sollen auch ihre WC-Anlagen öffnen
Wer sich schon Sorgen macht, dass er kleine Waldstücke neben den präparierten Pisten nicht nur für einen Buckelpisten-Ausflug nutzen muss, sei beruhigt: Die Hüttenbetreiber sollen ihre Toilettenanlagen öffnen, auch wenn sie die Gäste nicht wie sonst bewirten dürfen. Man wolle schauen, dass nicht nur die Toilettenanlagen der Seilbahnen offen stehen, sondern auch die der Skihütten, sagte etwa Seilbahn-Vertreter Giradoni gegenüber Ö1.

Beim Anstehen und in Gondeln und Skiliften ist Maske zu tragen
„Abstimmungsbedarf mit dem Gesundheitsministerium“ ortet Köstinger beim Thema Masken. Beim Anstehen und in den Gondeln und weiteren Aufstiegshilfen sind von den Wintersportlern Masken zu tragen. Zu den genauen Regeln wolle man sich noch abstimmen, sagte Köstinger am Samstag und meinte damit, dass FFP2-Masken im Freien leicht feucht werden können und dann womöglich den gegenteiligen Effekt haben.

(Bild: APA/Barbara Gindl)

Gefragt, was passiere, wenn ein Skifahrer oder Snowboarder keine Maske aufhabe, verglich Köstinger die Situation mit einer solchen in öffentlichen Verkehrsmitteln. Wenn dort jemand die Maske nicht trage, dann würden diese Personen „meist von den anderen Fahrgästen höflich aufgefordert, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen“.

Weitere Besonderheiten in dieser Saison:

  • In Gondeln dürfen laut der neuen Regelungen, die bald in eine Verordnung gegossen werden sollen, nur die Hälfte der normal zugelassenen Personen einsteigen.
  • Die Skigebiete können kein Skiservice anbieten.
  • Damit nicht mehr Menschen in die Skigebiete kommen, als dort dann tatsächlich auf den Berg geschafft werden können, implementieren viele Skigebiete Online-Kartenreservierungsysteme.

Die Bundesländer, von denen die meisten bereits bekannt gegeben haben, am 24. Dezember ihre Skigebiete öffnen zu wollen, wollen davor unter Federführung Salzburgs zu einheitlichen Regeln gelangen. Schließlich gebe es auch zahlreiche Skigebiete, die in zwei Bundesländern liegen - wie etwa der Katschberg oder die Turrach.

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