Dritter Lockdown

Einreisebeschränkungen bis 18. Jänner verlängert

Politik
19.12.2020 22:50

Der erneute harte Lockdown nach Weihnachten bringt es auch mit sich, dass die derzeit strengeren Einreisebestimmungen länger gelten werden: Nach Informationen der APA wird die aktuelle Corona-Einreiseverordnung bis 18. Jänner verlängert. Die Regierungsfraktionen dürften außerdem die Sondersitzung des Nationalrats am Montag für gesetzliche Maßnahmen zur neuen Test-Strategie im Jänner nutzen.

Bis auf Ausnahmen etwa für Pendler muss grundsätzlich jeder, der seit dem Samstag nach Österreich einreist, für zehn Tage in Quarantäne. Freitesten kann man sich nach frühestens fünf Tagen und das auf eigene Kosten. Eigentlich sollte diese Regelung bis 10. Jänner in Kraft sein. Diese Einreisebeschränkungen sollen nun angesichts des angekündigten harten Lockdowns nach den Weihnachtsfeiertagen aber länger in Kraft bleiben, und zwar bis 18. Jänner. An diesem Tag dürfen, so sieht es zumindest der derzeitige Plan der Regierung vor, Handel und Gastronomie wieder öffnen.

(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)
(Bild: stock.adobe.com, Krone KREATIV)

Shoppen oder Kaffee trinken gehen soll man dann aber nur dürfen, wenn man sich „freigetestet“ hat, also am Wochenende davor auf das Coronavirus testen hat lassen und ein negatives Ergebnis in Händen hält. Wer den Test verweigert, für den gelten die strengen Ausgangsbeschränkungen und damit der Lockdown noch eine Woche länger. Auch danach wird man, so sieht es die Strategie der Regierung vor, nicht um regelmäßige Corona-Tests umhinkommen, wenn man etwa ein Konzert oder eine andere Veranstaltung besuchen oder in einem Hotel einchecken will. Hier dürfte es so sein, dass man ein negatives Testergebnis vorlegen muss, das nicht älter als 48 Stunden ist.

Warten auf Verordnung
Wie die neuen Bestimmungen im Jänner konkret ausschauen werden, wird sich erst mit Vorliegen der entsprechenden Verordnung zeigen. In der Regierung geht man zwar davon aus, dass die neue Teststrategie ohnehin schon juristisch gedeckt wäre, man will sie aber wohl zur Sicherheit dennoch gesetzlich festschreiben. Eine Gelegenheit dazu gäbe es in der Nationalratssondersitzung am Montag.

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