Beschluss am Dienstag

Verordnung für dritten Lockdown wird finalisiert

Österreich
20.12.2020 13:56

Die neue Corona-Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) für den am 26. Dezember in Kraft tretenden harten Lockdown werde „aktuell finalisiert“, hieß es am Sonntag aus dem Ministerium. Für Dienstagvormittag ist die Sitzung des Hauptausschusses des Nationalrates geplant, wo die Ausgangsbeschränkungen mit Mehrheit abgesegnet werden müssen. Wie gewohnt werde der Entwurf der Verordnung vorab an alle Parlamentsklubs übermittelt, sagte ein Sprecher.

Mit der Verordnung werden die neuen einschneidenden Maßnahmen, die die Regierung bereits am Freitag angekündigt hatte, festgeschrieben. Offiziell kundgemacht wird die Verordnung dann erst nach dem Beschluss im Hauptausschuss, der aufgrund der türkis-grünen Mehrheit gesichert ist. Geplant ist, dass ganz Österreich ab dem Stefanitag (26. Dezember) wieder heruntergefahren wird.

Der Lockdown wird laut den bereits verkündeten Plänen bis 17. Jänner dauern, allerdings nur für jene, die sich an diesem Tag oder an den beiden davor (15. und 16. Jänner) einem Corona-Gratistest unterziehen. Wer sich nicht „freitestet“, ist eine weitere Woche bis zum 24. Jänner von den vollen Kontaktbeschränkungen betroffen. In diesem Fall darf man auch dann nur aus den bekannten Gründen (etwa Einkauf, Arbeit, Unterstützung Hilfsbedürftiger oder Aufenthalt bzw. Sport im Freien) den Wohnbereich verlassen.

(Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)

Handel und Friseure bis zum 17. Jänner zu
Der Handel schließt während des Lockdowns bis 17. Jänner komplett, offen bleiben wie schon während der vorherigen Lockdowns nur Grundversorger (etwa der Lebensmittelhandel oder Apotheken). Persönliche Dienstleister wie Friseure müssen ebenfalls zusperren.

An den Schulen geht es nach den Ferien, die bis zum 7. Jänner dauern, bis zum 17. Jänner nur im Distanz-Unterricht weiter. Auch die Kultur-, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Den Ländern wird es allerdings freigestellt, den Skibetrieb ab 24. Dezember zu erlauben, und diese werden das wohl auch tun.

(Bild: APA/Barbara Gindl)

Zu Silvester wird es eher ruhig werden: Denn auch dann gelten wieder die Kontaktbeschränkungen, und zwar rund um die Uhr: Gestattet ist ab 26. Dezember nur mehr das Zusammenkommen zweier Haushalte, dabei darf aber nur ein Einzelner eines Haushaltes mehrere andere Haushaltszugehörige treffen.

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