Seine Freiheit könnte heute ein Kärntner Feuerwehrmann (30) einbüßen. Er steht unter dem Verdacht, im Vorjahr eine junge Kameradin (16) an seinem eigenen Polterabend vergewaltigt zu haben.
Es gab bereits einen Prozess, bei dem der Mann - seine Ehe währte übrigens nur kurz - von „einvernehmlichen Sex“ sprach. Doch Richter Gernot Kugi ließ aufgrund der belastenden Aussagen des Opfers ein Gutachten über die Tatfolgen einholen. Und dieses soll nicht gut aussehen. Der Strafrahmen könnte sich auf 15 Jahre erhöhen, wenn „schwere Dauerfolgen“ zu befürchten sind. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Zwei Schuldsprüche
Kugis Urteile sind bei Sexualstraftätern gefürchtet - denn sie halten auch Überprüfungen durch den Obersten Gerichtshof stand. Gerade erst wurden zwei Schuldsprüche für nicht geständige Vergewaltiger aus Afritz und Verditz bestätigt - beide Männer hatten in Gastronomiebetrieben Angestellte ausgenutzt und missbraucht.
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