Wirbel um Kosten

Mieter im 1. Stock zahlen für Aufzug-Benutzung

Wien
13.11.2010 17:01
Mieter in einigen Gemeindehäusern müssen Aufzugsgebühren bezahlen, obwohl sie den Lift gar nicht benützen, weil sie beispielsweise ebenerdig wohnen. Nach einem Gerichtsurteil brauchen sie zwar die Kosten nicht zu tragen, Wiener Wohnen verlangt jedoch, dass sie einen Antrag auf Befreiung stellen.

Die Kosten für den Aufzug, Instandhaltung, Reparatur und anderes werden mit dem Zins eingehoben. Mieter, deren Wohnungen auf einer Ebene mit dem erstmöglichen Aufzugseinstieg liegen, sind davon befreit. Nur wenn die Waschküche im obersten Geschoß liegt, dürfen die Aufzugskosten kassiert werden. 

Doch auch alle jene, die keinen Antrag auf die ihnen zustehende Befreiung eingebracht haben, müssen zahlen. Erst wenn Wiener Wohnen ein solches Ansuchen vorliegt, werden diese Kosten nicht mehr verrechnet und es gibt eine Rückzahlung der in den vergangenen drei Jahren zu Unrecht kassierten Beträge. Das machte bei Mathilde A. aus dem 21. Bezirk beispielsweise 710,16 Euro aus. Der Floridsdorfer Bezirksrat Hans Jörg Schimanek (WIFF) verlangt nun, dass Wiener Wohnen von sich aus betroffenen Mietern die Aufzugskosten streicht und die Rückzahlungen leistet.

von Erich Vorrath, Kronen Zeitung
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