Die Kosten für den Aufzug, Instandhaltung, Reparatur und anderes werden mit dem Zins eingehoben. Mieter, deren Wohnungen auf einer Ebene mit dem erstmöglichen Aufzugseinstieg liegen, sind davon befreit. Nur wenn die Waschküche im obersten Geschoß liegt, dürfen die Aufzugskosten kassiert werden.
Doch auch alle jene, die keinen Antrag auf die ihnen zustehende Befreiung eingebracht haben, müssen zahlen. Erst wenn Wiener Wohnen ein solches Ansuchen vorliegt, werden diese Kosten nicht mehr verrechnet und es gibt eine Rückzahlung der in den vergangenen drei Jahren zu Unrecht kassierten Beträge. Das machte bei Mathilde A. aus dem 21. Bezirk beispielsweise 710,16 Euro aus. Der Floridsdorfer Bezirksrat Hans Jörg Schimanek (WIFF) verlangt nun, dass Wiener Wohnen von sich aus betroffenen Mietern die Aufzugskosten streicht und die Rückzahlungen leistet.
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