Wegen Vergewaltigung einer 16-jährigen Jugendlichen auf seiner eigenen Polterfeier ist am Montag ein 30-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Der Schöffensenat sah die Schuld des Mannes eindeutig als erwiesen an, erklärte der vorsitzende Richter Gernot Kugi in seiner Urteilsbegründung. Der Verteidiger des Angeklagten, der stets seine Unschuld beteuert hatte, meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Die 16-Jährige und der Angeklagte waren vor dem Vorfall miteinander befreundet. Laut Staatsanwalt Julius Heidinger hatte der Bräutigam an seinem Polterabend einiges an Alkohol konsumiert, sei aber noch zurechnungsfähig gewesen. Wie es in der Anklage hieß, drängte der Mann die 16-Jährige gegen ihren Willen in die Damentoilette eines Lokals, hielt sie an den Händen fest und vergewaltigte sie. Erst am nächsten Tag vertraute sich die Jugendliche einer Freundin an.
Beträchtliche Folgen für Opfer
Bei der Fortsetzung des Prozesses am Montag stand das Gutachten des Sachverständigen Franz Schautzer im Mittelpunkt. Die Tat habe beträchtliche Folgen für die 16-Jährige gehabt. Die einst unternehmungslustige, gute Schülerin leide seit dem Vorfall unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, sie habe auch einen Suizidversuch hinter sich. Es gebe keinen objektivierbaren Hinweis, dass die Jugendliche schon vor der Tat unter einer nennenswerten psychischen Beeinträchtigung gelitten habe, führte der Sachverständige aus.
Psychische Schäden als schwere Verletzungen
Staatsanwalt Heidinger modifizierte daraufhin die Anklage - da die psychischen Probleme der jungen Frau als schwere Verletzung zu werten seien, erhöhte sich der Strafrahmen von bis zu zehn auf bis zu 15 Jahre. Hans Gradischnig, der Verteidiger des 30-Jährigen, erklärte, es sei „sehr zweifelhaft“ ob denn tatsächlich eine Vergewaltigung stattgefunden habe, sein Mandant sei im Zweifel freizusprechen.
Vergewaltigung am eigenen Polterabend
Keinen Zweifel an der Schuld des 30-Jährigen hatte hingegen der Schöffensenat. Richter Kugi hob die glaubwürdigen Angaben der 16-Jährigen hervor, die die Tat lebensnah geschildert habe. Sie habe den 30-Jährigen auch am Tag danach mit ihren Vorwürfen konfrontiert, was dieser dann auch gar nicht in Abrede gestellt habe. Bei der Strafbemessung wurde zwar die Unbescholtenheit des Mannes berücksichtigt: „Auf der anderen Seite ist es besonders verwerflich, wenn jemand an seinem eigenen Polterabend eine 16-Jährige vergewaltigt“, sagte Kugi.
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