Gastro-Hickhack

Regierung stellt klar: Wirte keine Corona-Sheriffs

Österreich
23.12.2020 06:00

„Wir sind keine Sheriffs“, schloss Wirtesprecher Mario Pulker in der „Krone“ aus, dass Gastrobetreiber negative Covid-Tests ihrer Kunden kontrollieren werden. Ab 18. Jänner sollen Restaurants, Cafés und Co. ja wieder öffnen dürfen - vorerst aber nur für getestete Gäste. Die Reaktion aus dem Tourismusministerium folgte prompt: „Wirte und Lokalbetreiber werden selbstverständlich nicht für die Kontrolle verantwortlich sein. Diese Aufgabe obliegt den zuständigen Behörden“, so Ministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). 

Die Kontrollen sollen stichprobenartig erfolgen und Freigetestete verpflichtet werden, das Testergebnis bei sich zu tragen. Pulker freut sich über die damit geschaffene Klarheit für die Betriebe und hofft auf eine hohe Teilnahme an den Massentests: „Wir wollen und können nicht noch länger zusperren.“

Gastro-Sprecher Mario Pulker ist sich sicher: 2G in der Gastronomie käme für ihn einem Lockdown gleich. (Bild: Jöchl Martin)
Gastro-Sprecher Mario Pulker ist sich sicher: 2G in der Gastronomie käme für ihn einem Lockdown gleich.

Ski-Take-away als nächster Zankapfel
Während der Weihnachtsfrieden in diesem Punkt gerettet sein dürfte, kündigt sich auf den Skipisten neues Ungemach an: Die Bundesländer Tirol und Kärnten planen, das Abholen von Speisen und Getränken dort zu verbieten. Länder dürfen die Maßnahmen verschärfen – und das tun sie, indem sie das Abholen an eine Anbindung an das öffentliche Straßennetz koppeln. Lokale, die nur über die Piste erreichbar sind, dürften dann nichts mehr verkaufen. „Was zu viel ist, ist zu viel! Was kommt als Nächstes? Verbote für Händler in der Nähe von Busstationen? Oder für Gärtnereien mit privater Zufahrt?“, kritisiert Kärntens Wirtesprecher Stefan Sternad. Er fürchtet einen Ansturm auf die Betriebe an Talstationen.

FFP2-Masken erhitzen weiter die Gemüter
Nicht der einzige Aufreger auf der Piste: Verfassungsjurist Bernhard Müller hält die Tragepflicht von FFP2-Masken in Gondeln ab 24. Dezember „weder für nachvollziehbar noch praktikabel“ – dafür aber für verfassungswidrig. Er begründet die Einschätzung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass Gleiches gleich behandelt werden müsse. Im Handel oder den öffentlichen Verkehrsmitteln gelte auch keine FFP2-Maskenpflicht, obwohl dort die Gefahr einer Ansteckung nicht geringer sei als in der Schlange am Skilift, so der Jurist in einem Gespräch. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Teil einer Covid-Verordnung aufgehoben wird: Im Sommer hatte der Verfassungsgerichtshof Teile der Ausgangsbeschränkungen im ersten Lockdown für rechtswidrig befunden, das Covid-Maßnahmengesetz daraufhin geändert.

Symbolbild (Bild: Sepp Pail)
Symbolbild

Mit der Juristenmeinung im Rücken wollen die Seilbahner nun diesen „Schlag in die Magengrube“ (Obmann Franz Hörl) bekämpfen. Viele Skigebiete hatten in Schlauchschals als Mund-Nasen-Schutz für ihre Gäste investiert. Die sind nun, zumindest vorerst, nutzlos. Sollten sich alle an die FFP2-Pflicht halten, stellte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) zumindest in einigen Wochen eine Lockerung in Aussicht.

Verärgert ist auch eine kleine Branche: Zoos und Tierparks hätten ursprünglich zumindest am 24. und 25. Dezember öffnen dürfen. Die Ausnahme wurde nun wieder gestrichen – während Sportanlagen im Freien öffnen dürfen.

Teresa Spari, Kronen Zeitung

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