Das Transitforum erhebt schwere Vorwürfe gegen den Verkauf der Muttereralm-Bahn. Ein Zusammenschluss mit der Axamer Lizum ist laut Verwaltungsgerichtshof gar nicht möglich.
Der Verkauf der Muttereralm-Bahn an den slowakischen Investor Tatry Mountain Resorts ist zwar schon beschlossene Sache, doch er sorgt weiterhin für Debatten. Scharfe Kritik kommt vor allem vom Transitforum Austria-Tirol. Das Transitforum ist eine UVP-G-2000-Organisation und hat bei umweltrelevanten Verfahren in Österreich Parteienstellung. Dort spricht man von einem „sittenwidrigen Angebot“.
„Zusammenschluss rechtskräftig untersagt“
Warum? „Es ist aus unserer Sicht grob sittenwidrig, einen erheblichen Teil des Verkaufspreises mit einer Genehmigung für einen Zusammenschluss Muttereralm - Axamer Lizum zu verknüpfen“, sagt Obmann Fritz Gurgiser zur „Krone“. Noch dazu im vollen Wissen, dass „der Verwaltungsgerichtshof diesen Zusammenschluss bereits am 8. Juni 2005 nach gründlicher Prüfung rechtskräftig untersagt hat“ (Geschäftszahl 2004/02/0116). „Dieser Sachverhalt ist den Verkäufern, Tourismusverband und Gemeinden mit Sicherheit bekannt. Ebenso auch dem Käufer und der Schweizer Beraterfirma“, ist Gurgiser überzeugt.
Der VwGH, so Gurgiser, habe damals nach umfassender Prüfung mehrfach festgehalten, dass sich der geplante Zusammenschluss zum Großteil in „geologisch ungünstigem, labilen Gelände befindet, welches von Hangrutschungen bzw. Kriechbewegungen des Bodens bedroht ist“. Dabei wurde mehrfach auf das direkt und unmittelbar anwendbare Durchführungsprotokoll „Bodenschutz“ der Alpenkonvention (BGBl. III Nr. 235/2002) verwiesen, welches in Artikel 14 ein Verbot der Genehmigung von Skipisten in labilem Gelände ohne Ermessensräume festgeschrieben hat.
„Hohe Lärmbelastung“
„Zudem wurden schon vor 15 Jahren hohe Lärmbelastungen an der Dorfstraße in Mutters durch den Zufahrtsverkehr zum Parkplatz festgestellt – ein Zusammenschluss mit zusätzlichem Parkraum erhöht diese Lärmbelastungen an der L 304 und L 227 zusätzlich“, zeigt Gurgiser auf.
Verkäufer für Genehmigungen nicht zuständig
Daraus folgt, dass es aus der Sicht des Transitforums „grob sittenwidrig“ ist, ein Angebot zu legen, welches von den Verkäufern eine „Genehmigung“ für einen Zusammenschluss verlangt, welcher schon ausführlich begründet vor 15 Jahren rechtskräftig abgelehnt wurde und die Verkäufer ohnedies für „Genehmigungen“ unzuständig sind. „In einem Rechtsstaat erteilen weder Käufer noch Verkäufer Genehmigungen. Das ist den Behörden überlassen, die den nationalen und internationalen Vorgaben zum Schutz des alpinen Raumes verpflichtet sind“, betont Gurgiser.
Forderung nach persönlichen Haftungen
Sein Fazit: Ein derartiges Angebot wäre auszuscheiden gewesen, weil es die anderen Bieter schlechter stellt, da sie keine solchen Bedingungen gestellt haben. „Im Grunde genommen müssten alle jene, die nun im TVB oder den Gemeinden unter diesem Sachverhalt für den Verkauf gestimmt haben, persönliche Haftungen für den Millionen-Euro-Teil des Kaufpreises übernehmen, der an die Genehmigung eines Zusammenschlusses Muttereralm – Axamer Lizum gebunden ist“, fordert Gurgiser. Denn gibt es den Zusammenschluss nicht, fallen die Verkäufer um einen Millionenbetrag um. „Der Verkauf muss im öffentlichen Interesse des Landes neutral auf seine Rechtskonformität geprüft werden. Geht das nämlich so durch, stehen nicht nur alle Ausverkaufstüren sperrangelweit offen, sondern es werden auch faire Angebotsbedingungen in Tirol bzw. Österreich zur Farce“, schließt Gurgiser.
Markus Gassler, Kronen Zeitung
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