50% Umsatzbindung

Corona-Hilfen für Zulieferer konkretisiert

Politik
27.12.2020 16:04

Die Bundesregierung hat am Sonntag die Corona-Hilfen für Zulieferbetriebe konkretisiert. Es müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestens 50 Prozent „Umsatzzusammenhang“ mit einem oder mehreren im Lockdown geschlossenen Betrieben, mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zu November/Dezember 2019, und ab einer Fördersumme von 5000 Euro müssen diese Angaben von einem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden.

Bevor die Hilfen ausbezahlt werden, muss zunächst die Abrechnung für den Umsatzersatz für den Dezember abgewickelt sein. Das habe vor allem den Grund, dass sich die Betroffenheit der Unternehmen (direkt oder indirekt) in den einzelnen Lockdown-Phasen ändern könne.

Visagist oder Blumenhändler als Beispiel
Als Beispiele nennt die Regierung Visagisten, die sowohl Privatkunden betreuen, als auch für das Theater arbeiten, oder einen Blumenhändler, der auch örtliche Gasthäuser, Hotels und Veranstaltungen beliefert. „Auch er ist mit manchen Teilen seines Umsatzes zu unterschiedlichen Zeiten direkt Betroffener und zu anderen indirekt Betroffener“, so das Finanzministerium in einer Aussendung.

Visagistin die sowohl Privatkunden als auch zum Beispiel für das Theater arbeiten, sind anspruchsberechtigt. (Bild: stock.adobe.com)
Visagistin die sowohl Privatkunden als auch zum Beispiel für das Theater arbeiten, sind anspruchsberechtigt.

Daher werde die Beantragung der Hilfen für die indirekt betroffenen Unternehmen ab Ende Jänner über FinanzOnline möglich sein. Aufgrund der europäischen Beihilfenregeln betrage die maximale Auszahlungssumme 800.000 Euro, die Mindestauszahlungssumme 1500 Euro, in Einzelfällen 2300 Euro.

Gleiche Kriterien wie Umsatzersatz
Es würden grundsätzlich die gleichen Kriterien wie beim Umsatzersatz gelten, auch für die Entschädigungssätze der einzelnen Branchen. Demnach erhält ein indirekt betroffenes Unternehmen aus dem Handel den gleichen Prozentsatz an Umsatz ersetzt, der auch für direkt betroffene Handelsunternehmen im selben Zeitraum gegolten hat.

Massive Unterstützung für Betriebe
„Viele Tausende Betriebe mit Hunderttausenden Arbeitsplätzen werden damit massiv unterstützt, darunter auch kleine, Kleinst- und Einpersonen-Unternehmen. Das war mir ein wichtiges persönliches Anliegen“, so Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), der wie Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) auf die Bedeutung der Hilfe für den Arbeitsmarkt hinwies.

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne)

Zusätzlich zu diesem Umsatzersatz arbeitet die Bundesregierung im Rahmen des Fixkostenzuschusses II an weiteren Verbesserungen für besonders notleidende Branchen, versichert das Finanzministerium.

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