Sager lässt aufhorchen

Kontrolle in Freitest-Phase doch durch Betreiber?

Politik
28.12.2020 13:16

Ab Mitte Jänner soll es möglich sein, sich aus Ausgangsbeschränkungen freizutesten. Wer das allerdings kontrollieren soll, steht noch nicht fest - die Verordnung dazu ist ausständig. Während Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) etwa Wirte klar nicht in der Pflicht etwaiger Corona-Kontrollen sieht und Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) betont, dass die Regeln dazu erst erarbeitet würden, ließ ÖVP-Innenminister Karl Nehammer am Montag unter anderem in der „Krone“ damit aufhorchen, dass er den jeweiligen Betreiber in der Verantwortung sieht.

Zum Thema Sicherheitsvorkehrungen beim Skifahren gefragt, wer denn eigentlich kontrollieren solle, ob beim Skilift die vorgeschriebenen FFP2-Masken getragen werden, antwortete der Innenminister: „Ich sehe das so: Immer der, der die Erlaubnis bekommt, ein Geschäft zu betreiben, trägt die Verantwortung dafür, was in seiner Anlage passiert.“ Das wäre seiner Meinung nach auch „für Lokalbetreiber nach dem Freitesten so“ - denn es mache „grundsätzlich Sinn, wenn der Lokalbetreiber ursächlich dafür sorgt, dass es dort gemäß den Vorschriften vor sich geht“.

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Immer der, der die Erlaubnis bekommt, ein Geschäft zu betreiben, trägt die Verantwortung dafür, was in seiner Anlage passiert.

Innenminister Karl Nehammer

In der Kontroll-Frage nicht ganz einig: die ÖVP-Minister Köstinger und Nehammer (Bild: APA/Georg Hochmuth)
In der Kontroll-Frage nicht ganz einig: die ÖVP-Minister Köstinger und Nehammer
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Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden.

Tourismusministerin Elisabeth Köstinger

Wirte „selbstverständlich nicht für die Kontrolle verantwortlich“
Die Polizei könne „bei Problemen“ zu Hilfe kommen - „aber es ist unmöglich, dass die Polizei vor jedem Lokal steht und dort Testergebnisse kontrolliert“, so Nehammer. Aus dem Tourismusministerium hatte es allerdings bereits in der Vorwoche geheißen, dass Wirte und Lokalbetreiber „selbstverständlich nicht für die Kontrollen verantwortlich“ seien: „Davon war nie die Rede“, wurde auch am Montag betont.

Die Aufgabe, stichprobenartig zu überprüfen, ob bei jenen, die ab dem 18. Jänner Lokale, Geschäfte oder Kulturveranstaltungen besuchen, auch ein negativer Coronavirus-Test vorliegt, obliege den Gesundheits- und Bezirksbehörden. Sollten deren Kapazität nicht reichen, müsse die Polizei ausrücken, hieß es aus Köstingers Büro gegenüber der „Krone“. Grundsätzlich sieht das Ministerium aber die „Eigenverantwortung jeder Person, ab 18. Jänner nur mit einem negativen Corona-Test Betriebe aufzusuchen“.

(Bild: APA/Helmut Fohringer)

Anschober bittet um Geduld bis zur ersten Jännerwoche
Nach dem dritten harten Lockdown sollen Tourismus, Gastronomie und Handel ab 18. Jänner wieder hochfahren. In der ersten Woche sollen auch Kunden einen maximal eine Woche alten negativen Antigen-Test vorweisen müssen, um Kaffee trinken oder shoppen zu dürfen. Die Verordnung zum Freitesten ist allerdings noch ausständig - wie auch Gesundheitsminister Anschober am Montag betonte und um „ein bisschen Geduld“ bat.

Die Regierung will in der ersten Jännerwoche in Zusammenarbeit mit Gesundheitsbehörden und Interessensvertretungen die gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und präsentieren - erst dann sei auch die Kontrollfrage Thema, so Anschober.

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