„Ehrlich gesagt bin ich aus allen Wolken gefallen, als ich das Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Braunau bekommen habe. Ich darf mein Wunschkennzeichen, das ich seit fast 40 Jahre habe, nicht mehr weiterführen“, sagt Günter Wimmer (79) aus Braunau leicht fassungslos. Das Kennzeichen „BR WIM 74“ ist für ihn eine Erinnerung an seinen Bruder, der früher das alte Kennzeichen „O 200.073“ hatte: „Ein Freund hat mir damals die Nummerntafel ,O 200.074‘ geschenkt. Als die schwarzen Taferln ausgelaufen sind, hab’ ich die Zahl 74 weiterhin behalten“, erzählt Wimmer.
GD steht für Großdeutschland
Der 79-Jährige erkundigte sich bei der BH Braunau, warum er sein Wunschkennzeichen nicht behalten darf: „Es war ja ein ganz formloses Schreiben, ohne Unterschrift und angeführtem Sachbearbeiter. Eine Dame auf der BH hat mir erklärt, dass 74 für die Buchstabenkombi GD stehen kann und das würde laut Erlass Großdeutschland bedeuten.“
Drei bis vier Fälle pro Jahr
„So etwas kommt bei uns im Bezirk drei bis viermal im Jahr vor“, sagt Eva Gaisbauer, Leiterin der Sicherheitsabteilung der BH Braunau: „Aber auch nicht öfter als in anderen Bezirken.“ Sie selbst hat zwar ein Standard-Kennzeichen, das aber zufällig auch eine „anrüchige“ Ziffernkombi beinhaltet ...
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