Der Bezieherkreis des Familienhärtefonds für jene, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, wird mit Jahresbeginn 2021 auf Landwirte ausgeweitet. Im Jahr 2020 wurden damit rund 72.500 Familien mit knapp 100 Millionen Euro unterstützt. Familienministerin Christine Aschbacher (ÖVP) räumte im Gespräch mit der APA „Herausforderungen“ zum Start der Förderung ein, inzwischen sei aber auch die Administration des Fonds vereinfacht worden.
Der Fonds wurde zu Beginn der Pandemie in Österreich eingerichtet für Menschen, die wegen der Auswirkungen der Corona-Krise ihre Arbeit verloren haben, bzw. zur Kurzarbeit angemeldet wurden. Im abgelaufenen Jahr standen 100 Millionen Euro zur Verfügung, 96 Millionen Euro wurden bereits ausgeschöpft. Im Durchschnitt haben die Familien daraus 1.300 Euro bekommen. Für 2021 wurde der Familienhärtefonds um 50 Millionen Euro aufdotiert. „Ja, am Anfang war es eine Herausforderung für die Verwaltung“, inzwischen seien jedoch bei der IT, der Mitarbeiterzahl und den Prozessen aufgestockt worden, meinte Aschbacher.
Voraussetzungen gelockert
Außerdem werden die Voraussetzungen für den Anspruch gelockert: Bisher musste für einen Anspruch auf den Familienhärtefonds mit Stichtag 28. Februar 2020 Familienbeihilfe bezogen werden. Ab dem kommenden Jahr besteht dieser auch dann, wenn spätestens zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe bezogen wurde. Ab 1. Jänner 2021 haben auch Landwirte und Landwirtinnen Anspruch auf den Familienhärtefonds.
Auch die Sonderbetreuungszeit ist eine der Coronakrise geschuldete Maßnahme und sie führte zu einem überraschend hohen Väteranteil: Über ein Drittel jener, die die Sonderbetreuung in Anspruch nahm, waren Männer. „Das würden wir uns bei anderen Maßnahmen wünschen“, stellte die Ministerin fest.
Unterhalt und Kindergeld werden evaluiert
Den Papa-Monat nützt im Öffentlichen Dienst jeder fünfte Anspruchsberechtigte (für die Privatwirtschaft liegen keine Daten vor, Anm.), beim Einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld liegt die Väterbeteiligung bei einem Drittel. Aschbacher zeigte sich davon überzeugt, dass die familienpolitischen Instrumente Wirkung zeigen, dies gehe aber nur Schritt für Schritt: „Rollenbilder prägen, das ist nicht sofort zu ändern. Wir sind aber auf einem guten Weg, davon bin ich überzeugt.“ Das Kinderbetreuungsgeld mit seinen unterschiedlichen Varianten wird gerade evaluiert.
Überarbeitet werden könnte auch der Unterhalt, denn aktuell wird eine Kinderkostenstudie durchgeführt - eine langjährige Forderung von Frauenorganisationen. Während der Coronakrise wurde der Zugang zum Unterhaltsvorschuss vereinfacht. Das Familienressort stellte hierfür 137 Mio. Euro zur Verfügung, die Maßnahme wird bis März 2021 verlängert.
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