Am letzten Tag des Jahres 2020 hat die türkis-grüne Regierung das Gesetz zum „Freitesten“ aus dem Lockdown auf den Weg geschickt. Die Novelle zum Epidemiegesetz und Covid-19-Maßnahmengesetz schafft dabei Ausnahmeregelungen für Personen, von denen lediglich eine geringe Infektionsgefahr ausgeht - durch negative Testergebnisse oder eine in den vergangenen drei Monaten durchgemachte Erkrankung.
Die Novelle ermöglicht es - wie berichtet -, dass Personen mit einem negativen Test und all jene, die in den vergangenen drei Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben von Ausgangsbeschränkungen ausgenommen werden. Ein negatives Testergebnis kann auch als Auflage für das Betreten (und Befahren) von Betriebsstätten und für das Betreten (und Befahren) von bestimmten Orten und öffentlichen Orten bestimmt werden. Analog dazu werden die gleichen Bestimmungen für Veranstaltungen eingeführt.
Teilnahme an Massentests bleibt freiwillig
Zudem können künftig Massentests auch explizit „zur Ermöglichung des Betretens von Betriebsstätten und des Besuchs von Veranstaltungen“ durchgeführt werden. Die Kosten dafür werden vom Bund übernommen. Über das Ergebnis der Testung werden Bestätigungen ausgestellt werden, die zum Nachweis der durchgeführten Testung dient. Die Teilnahme an den Testungen im Rahmen von Screeningprogrammen bleibt freiwillig. Von jenen Menschen, die teilnehmen, dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
Gesetz gilt ab 18. Jänner
Das Gesetz geht bis 3. Jänner in Begutachtung und soll vor Beginn der geplanten Lockdown-Öffnung ab 18. Jänner in Kraft treten. Der genaue parlamentarische Fahrplan steht noch nicht fest. Es werden jedenfalls noch entsprechende Verordnungen geschrieben werden, in denen die Details wie etwa die Kontrollen geregelt werden.
Appelle zur Teilnahme
Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) appellierte an die Bevölkerung, bei den Tests und bei den Impfungen mitzumachen: „Jedem muss klar sein, dass ohne regelmäßige Tests oder einer Impfung kein normales Leben möglich ist.“
„Wir schaffen damit eine Rechtsgrundlage, die uns ein schrittweises und epidemiologisch besser kontrollierbares Öffnen und Lockern ermöglicht. Unser Ziel ist, dadurch ein rasches Ansteigen der Infektionszahlen nach einem Lockdown zu verhindern“, sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne).
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