Rund 2200 Teilnehmer

Zahlreiche Anzeigen nach Wiener Corona-Demos

Wien
04.01.2021 11:53

Nach Demonstrationen von rund 2200 Gegnern der Anti-Corona-Maßnahmen am Wochenende in Wien laufen polizeiliche Ermittlungen. Bis Montagmittag gab es bereits mehr als drei Dutzend Anzeigen.

Am Sonntagnachmittag nahmen rund 2000 Menschen am Heldenplatz an einer Kundgebung gegen die Regierungsmaßnahmen teil. Der überwiegende Teil hielt sich - trotz mehrfacher Aufforderung seitens der Polizei, wie diese betonte - nicht an Covid-19-Bestimmungen wie Mindestabstand und Maske. Nach der Androhung einer behördlichen Auflösung sei die Versammlung freiwillig beendet worden.

Allerdings bildeten die Teilnehmer daraufhin zwei Demo-Züge durch die Stadt, es kam zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs. Beide Kundgebungen sammelten sich dann wieder am Heldenplatz, gegen 17 Uhr lösten sie sich auf.

Bis Montag waren in diesem Zusammenhang drei namentlich bekannte Personen zur Anzeige gebracht worden, berichtete Polizeisprecher Daniel Fürst. „Die Ausforschung weiterer Personen ist momentan im Gange.“ Es handle sich um zwei Anzeigen gegen Private, die bei den nicht angemeldeten Versammlungen in Erscheinung getreten waren, sowie eine weitere wegen des Verdachts der Anstiftung zur Verletzung der Covid-19-Notmaßnahmenverordnungen während der ersten, angemeldeten Demo.

Ausforschung von Veranstaltern und Teilnehmern
„Aufgrund der massiven Verstöße gegen die Auflagen während der Versammlung als auch während der beiden nicht angezeigten Kundgebungen werden sowohl die Veranstalter als auch zahlreiche Kundgebungsteilnehmer konsequent ausgeforscht und gemäß dem Versammlungsgesetz und dem Covid-19-Maßnahmengesetz zur Anzeige gebracht“, hatte die Polizei noch am Sonntagabend angekündigt.

Symbolbild (Bild: Martin Jöchl)
Symbolbild

38 Anzeigen nach illegaler Demo am Samstag
Bereits am Samstag war eine nicht angemeldete Versammlung mit rund 200 Personen behördlich aufgelöst worden. Bezüglich dieser Kundgebung liegen mittlerweile 38 Anzeigen nach dem Versammlungsgesetz sowie gleich viele nach der Covid-19-Notmaßnahmenverordnung vor, berichtete Fürst.

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